Nein, freiwillige Zuwendungen sind keine Einkünfte und somit nicht bei der Einkommensteuer zu versteuern. Einzige Ausnahme ist das sog. „Realsplitting“ zwischen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn beide Ehegatten dem zustimmen.

Zuwendungen unterliegen aber der Schenkungssteuer, wenn sie den Freibetrag übersteigen und keine Unterhaltsleistungen darstellen. Der Freibetrag beträgt, je nach Verhältnis des Schenkenden zum Beschenkten, mindestens 20.000 € - hier sind aber alle Schenkungen binnen 10 Jahren zusammenzufassen.

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1114 ist die sog. Bundesfinanzamtsnummer.

11 ist das Bundesland Berlin und 14 ist das Finanzamt Friedrichshain.

Je nach Bundesland werden die Steuernummern mit den letzten 2 Stellen oder den letzten 3 Stellen der Bundesfinanzamtsnummer geschrieben.

In Berlin werden 2 Stellen verwendet, also nur die „14“.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuernummer

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Aus Sicht des polnischen Unternehmers liegt hier eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, die in Polen umsatzsteuerfrei ist und von euch als innergemeinschaftlicher Erwerb hier in Deutschland anzumelden ist.

Der polnische Händler stellt euch daher eine Netto-Rechnung ohne Ausweis von polnischer Umsatzsteuer.

Ihr zahlt also in Deutschland Umsatzsteuer auf den Erwerb und habt in gleicher Höhe Vorsteuerabzug - so gesehen ein Nullsummenspiel.

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Bitte sucht euch einen Steuerberater!

Der Einkauf und Verkauf von Waren ins EU-Gemeinschaftsgebiet und ins Drittland ist kompliziert und bietet einige steuerrechtliche Fallstricke. Fehler können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt teuer werden.

Ihr müsst sowohl deutsches Steuerrecht als auch das Steuerrecht der jeweils anderen Staaten beherrschen und unter Umständen in diesen Staaten Steueranmeldungen abgeben.

Die paar Fragen, die ihr hier im Forum gestellt habt, deuten genau darauf hin, dass ihr einige dieser Fallstricke mitnehmen werdet, wenn ihr keinen Steuerberater zu Rate zieht.

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Finanzamt Über die Verwendung des Guthabens gesonderter Mitteilung?

Guten Tag zusammen,

ich habe heute meinen Einkommens Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten. Ich habe schon gesehen das diese Frage hier öfter gestellt wurde, allerdings bin ich in meinem Fall, nicht ganz schlau raus geworden.
Laut Steuerbescheid habe ich ein Guthaben, und auch bei mir steht „ über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung“ ich habe in den anderen Beiträgen gelesen das man evtl KFZ Steuer Schulden hat deswegen erkläre ich kurz meinen Fall. Es gibt für mich zwei Erklärungen weshalb das Geld noch nicht ausgezahlt wurde. Ich habe für meine Autosteuer die im Februar fällig wurde, vorher schon (bevor sie fällig wurde im Januar) eine Ratenzahlung vereinbart da ich wie viele seit November und auch bis heute noch komplett in Kurzarbeit bin. Das Zollamt hat mir eine Ratenzahlung für 3 Monate zu je 102€ zugestimmt. Die erste Rate wurde am 01.03.21 fällig und die Rate habe ich auch pünktlich bezahlt. Könnten die jetzt trotz das ich eine Ratenzahlung vereinbart haben, und meiner Meinung nach ja nie in Verzug war, da ich mich ja schon vor der Fälligkeit drum gekümmert habe, das Guthaben einbehalten?
Oder die zweite Erklärung wäre, ich musste kurzfristig meine Bankdaten beim Finanzamt ändern da mir die Bank das Konto gekündigt hat. Da ich noch kein neues Konto hatte, habe ich das Finanzamt gefragt ob ich ein anderes Konto angeben könnte (das meiner Schwester) die haben gesagt das es möglich ist, allerdings müsste ich schriftlich eine Abtretungserklärung zukommen lassen. Das habe ich vor ca. zwei Wochen beim Finanzamt eingeworfen.
Verzögert sich die Auszahlung jetzt weil ich die Bankdaten geändert haben, oder wegen der offene KfZ Steuer? Was meint ihr dazu? Beim Finanzamt habe ich heute keiner mehr erreicht und morgen haben die nicht geöffnet also könnte ich erst Montag anrufen.

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Ich berichte mal aus eigener Erfahrung:

Eine Abtretungserklärung wird nicht bei den normalen Personenstandsdaten hinterlegt sondern wie eine Pfändung gespeichert. Das heißt dein Steuerkonto wird für automatische Erstattungen für diesen Veranlagungszeitraum gesperrt.

Die Abtretung muss jetzt manuell an die Finanzkasse zur Zahlung angewiesen werden. Das kann durchaus 2-3 Wochen dauern.

Dazu sei gesagt, dass der Finanzbeamte Dir bezüglich der Abtretung eine falsche Auskunft gegeben hat. Selbstverständlich können Erstattungen auch ohne Abtretung an Konten Dritter ausbezahlt werden. Der Mantelbogen der Einkommensteuererklärung sieht hier ja sogar ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber vor. Einer Abtretungserklärung bedarf es nur, wenn der Erstattungsanspruch tatsächlich abgetreten wurde um bspw Schulden bei dritten Gläubigern zu zahlen.

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Da es sich um eine Kündigungsschutzklage handelt, stellen die Aufwendungen Werbungskosten dar.

Du kannst die Aufwendungen nur im Jahr der Zahlung, also 2020 geltend machen. Dass Du dafür ein Darlehen verwendet hast, ist unerheblich. Die Darlehenstilgung in 2021 führt zu keinen Werbungskosten.

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Es wäre mir neu, dass das Opfer als potentieller Nebenkläger eigene Ermittlungen anstellen kann.

Bei Straftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nur die kann auch die entsprechenden richterlichen Beschlüsse für solche Maßnahmen beantragen.

Das Opfer kann im Rahmen der Nebenklage lediglich Beweiserhebungsanträge stellen.

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Die Entfernungspauschale wird aufgeteilt in einen Teil ohne PKW und einen Teil mit PKW. Der Höchstbetrag gilt nur für Fahrten mit dem PKW nicht.

Beispiel Entfernung zur Arbeit 100 km und 220 Tage, davon 60 Tage mit dem Auto.

100 km x 160 Tage Zug x 0,30 € = 4.800€, maximal jedoch 4.500 €.

100 km x 60 Tage Auto x 0,30 € = 1.800 €

Entfernungspauschale somit 6.300 €

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Dass Du noch zur Schule gehst, ändert an der Einkommensteuerpflicht nichts. Mit 18 bist Du auch voll geschäftsfähig.

Solltest Du aufgrund des Bitcoin-Handels Gewinne über 9.744 € pro Jahr erzielen, musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Einkommensteuer zahlen.

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Der erste Posten ist quasi die Grundgebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Daher steht dort auch „Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“. Damit sind Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand abgegolten.

Der zweite Posten ist dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 27 Abs. 1 StBVV.

Das scheint stimmig so. Ist halt aufgrund deiner Einkünfte recht teuer.

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Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind sonstige Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und unterliegen der tariflichen Einkommensteuer.

Demzufolge bilden sie mit allen Einkünften zusammen den Gesamtbetrag der Einkünfte und letztlich das zu versteuernde Einkommen.

Mit anderen Worten, alle Einkünfte wären dann mit dem Spitzensteuersatz von 42 % zu versteuern.

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Falls die Entgeltersatzleistungen 410 € überstiegen haben und Du in dem jeweiligen Jahr außerdem Arbeitslohn erhalten hast, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Reiche die Steuererklärung zügig nach. Das Finanzamt führt turnusmäßig Prüf-Rechenläufe anhand der elektronisch übermittelten Daten durch. Wenn Du dabei auffällst, weil Du keine Steuererklärung abgegeben hast, kann es Ärger geben.

Führt eine Steuererklärung zu einer Nachzahlung und wird trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgegeben, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt (§ 370 Abs. 1 und 4 AO). Je nach Höhe der hinterzogenen Steuer sind die Folgen meist eine Geldstrafe.

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Das darf er allein schon deswegen, damit er Paul vor der Begehung einer Straftat nach § 86a StGB schützt. Das öffentliche Zurschaustellen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheisstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.

Ich denke als erzieherische Maßnahme sollte zudem ein Besuch in einem KZ oder einer Gedenkstätte erfolgen, damit Paul begreift, wofür so ein Hakenkreuz steht.

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Weshalb willst Du gegen den Bescheid für 2018 Einspruch einlegen, wenn die Bescheid korrekt war? Das macht dem Finanzamt nur mehr Arbeit und die Sache dauert insgesamt länger.

Wenn Du am 22.01.2021 Einspruch gegen den Bescheid für 2019 eingelegt hast, sind das heute gerade mal 2 Wochen. Das Finanzamt wartet ja nicht darauf, dass Du dich meldest und irgendwas willst. Also gedulde dich noch ein wenig.

Wenn es tatsächlich nur eine doppelt berücksichtigte Lohnsteuerjahresbescheinigung war, sollte der Einspruch nicht allzu lange dauern. Aber 4-6 Wochen wirst Du schon rechnen müssen, bis Du deinen geänderten Bescheid erhalten wirst.

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - voraussichtlicher Umsatz und Gewinn?

Hallo,

ich habe ein Nebengewerbe gegründet und ich habe mich für das Kleinunternehmerregelung entschieden.

Das Gewerbe habe ich gegründet, da ich regelmäßig Crowdtesting (Betatesten von Software) von zuhause aus auf einer amerikanischen Platform betreibe. Da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern wohne werde ich kaum die 9.408€ Einkommenssteuer überschreiten.

Ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, und habe einige Fragen bezüglich den voraussichtlichen Einkünften und Umsatz den ich dort eintragen muss.

1.) Ich habe mit Crowdtesting in Mai 2020 angefangen, und erst jetzt nachträglich ein Gewerbe angemeldet, ich habe dann natürlich auch das richtige Datum angegeben.

Soll ich in den Feldern „Voraussichtliche Einkünfte aus...“ und „Summe der Umsätze“ im Jahr der Betriebseröffnung die tatsächliche Umsätze/Gewinne angeben die ich erzielt habe seit Mai 2020 angeben (da ich da nicht schätzen muss) oder muss ich die Durschnittswerte nehmen und auf das ganze Jahr „ausweiten“, da ich auch sowas im Internet gelesen habe...?

2.) Im Feld voraussichtliche Umsätze ist es mir klar was ich eintragen soll - das ganze Geld was ich auf der Platform verdient habe (abhängig von der Antwort in der Frage 1, entweder die tatsächlichen Werte seit Mai oder die Durschnittswerte für das ganze Jahr). Nun ist es mir unklar wie ich den Gewinn berechnen und eintragen soll. Da es sich um eine Dienstleistung über Internet handelt, habe ich quasi gar keine Kosten in dem Sinne, außer Internet und Strom, die aber nicht auf mich laufen, und es schwierig sie zu berechnen (wenn ich es überhaupt darf, da ich es persönlich nicht zahle, wohne ja bei den Eltern...?).

Das einzige was ich eventuell vom Umsatz abziehen könnte wäre ein Handyvertrag und ein Tablet den ich als Abo-Modell habe und monatlich dafür bezahle, da ich unter anderem die beide Geräte nicht nur privat, aber auch zum Testen benutze, der Rest von Geräten ist schon gekauft.

Nun have ich überlegt ob ich einfach die gleichen Werte für Gewinn als auch für den Umsatz eintrage, oder soll doch lieber die Kosten für das Handyvertrag und Tablet aufs Jahr umrechnen und es dann vom Umsatz abziehen?

Können auf mich irgendwelche Konsequenzen zukommen wenn ich etwas relevantes NICHT von dem Umsatz abziehe oder eben sogar die gleichen Gewinn-Werte als Umsatz eintrage? Das könnte soweit ich es verstanden habe eigentlich nur mir Nachteile bringen können weil der Gewinn dann höher ausfällt, da die Steuern (nur?) vom Gewinn berechnet werden, aber ich komme sogar bei der Annahme vom gleichen Werte für den Umsatz und Gewinn sowieso insgesamt nicht über die 9.408€, weshalb es für mich eh keinen Unterschied machen würde.. Oder verstehe ich es falsch?

Viele Grüße

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Hallo!

Also vorneweg geht es in dem Fragebogen um geschätzte Angaben, anhand derer das Finanzamt prüft, wie es dich steuerlich einstuft. Hier geht es bspw um die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungeb und Einkommensteuervorauszahlungen. Natürlich sollten die Werte halbwegs passen, es ist aber auch kein Drama, wenn da mal ein Wert falsch geschätzt wurde - das lässt sich im Nachhinein alles berichtigen.

Jetzt zu Umsatz und Gewinn:

Wenn Du seit Mai 2020 schon Umsätze erzielt hast, dann trägst Du diesen Betrag bei den Umsätzen im Gründungsjahr ein. Das Finanzamt rechnet das selbst hoch.

Wenn Du unter 22.000 € Umsatz im Jahr hast, bist Du Kleinunternehmer und brauchst keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür darfst Du dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Da Du selbst keine Ausgaben hast, macht es keinen Sinn, auf diese Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Den Gewinn ermittelst Du, wie richtig vermutet, durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. Dabei darfst Du aber nur Ausgaben berücksichtigen, die dich tatsächlich belasten. Bekommst Du Strom etc. also von deinen Eltern umsonst, kannst Du dafür keine Betriebsausgaben geltend machen.

Aufwendungen für Tablet etc darfst Du entsprechend der betrieblichen Nutzung geltend machen. 50 % werden dabei allgemein nicht beanstandet. Da Du die Geräte mietest, ist die monatliche Miete entscheidend - würdest Du die Geräte kaufen, wären sie dagegen über 3 Jahre abzuschreiben.

Wichtig ist, dass Du für 2020 eine Einkommensteuererklärung und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben werden musst. Auch wenn letztendlich keine Einkommensteuer entsteht, wird das Finanzamt die Höhe deiner Umsätze und den Gewinn prüfen wollen - das mache es über diese Steuererklärung. Beachte da bitte die Frist bis zum 31.07.2021.

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jzt frag ich mich gebeten wurde ich den vertrag unterschrieben zurückzu senden. alle drei blatter wurden bereits unterschrieben. schicke ich nun 1 zurück oder alle 3?

Du unterzeichnest alle 3 Ausfertigungen. Eine Ausfertigung geht an die Schule, eine weitere Ausfertigung geht an das Unternehmen und die dritte behältst Du für deine Unterlagen.

und den vertrag hab ich vor 9 tagen bekommen bin ich zu spat?

9 Tage sind normalerweise in Ordnung, wenn nicht irgendwo ein anderes Rücksendedatum vermerkt ist.

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Wie ihr da vorgehen könnt:

Versicherung über die Abmeldung des Fahrzeugs in Kenntnis setzen, Bescheinigung dazu vorlegen und über Erstattung von der Versicherung freuen.

Alternativ:

Zulassungsstelle auf Schadenersatz verklagen, jede Menge Gerichtskosten zahlen, vor Gericht sang- und klanglos untergehen und verlieren

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Hallo!

Die Steuerklasse wurde geändert, weil aufgrund der Volljährigkeit deines Sohnes nun eine weitere volljährige Person außer Dir selbst bei Dir lebt (§ 24b Abs. 3 Satz 1 EStG).

Dass dein Sohn Dir gegenüber noch unterhaltsbedürftig ist und Du Kindergeld bekommst, weiß das System nicht. Daher dürfte Dir auch ein Kinderfreibetrag rausgeflogen sein.

Du musst nun erneut beim Finanzamt die Steuerklasse II und den Kinderfreibetrag für deinen Sohn beantragen.

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Hallo!

Unsere Sparkasse gibt für Vereine weiterhin Münzrollenpapier aus und verlangt dafür kein Geld.

Bei Münzeinzahlungen müssen aber auch wir an den Automaten oder das ganze wird in einem Safebag abgegeben und in der Zentrale gebucht.

Du bekommst Münzrollenpapier für eigene Zwecke aber auch recht günstig bei Amazon.

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Hallo!

Die Schenkung von 250.000 € ist schenkungssteuerpflichtig und sollte beim Finanzamt angezeigt werden.

Als Sohn hast Du einen Freibetrag von 400.000 €. Die Schenkung führt also nicht zu einer Steuer.

Für die Schenkungssteuer werden aber alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengefasst. Der Freibetrag von 400.000 € gilt also auch für alle Schenkungen in diesen 10 Jahren.

Schöne Grüße

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