Privatverkauf Beschädigung beim Versand?

3 Antworten

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Das Transportrisiko trägt beim Privatverkauf der Käufer, sofern die Ware ordnungs- und vereinbarungsgemäß versendet wurde.

Wenn Schritte deinerseits notwendig sind, damit der Käufer seinen Anspruch gegenüber DHL realisieren kann, musst du da mitwirken. Ansonsten bist du aber raus.

ich habe dem Empfänger gesagt, er soll bitte samt Verpackung, Inhalt und Schadensanzeigeformular von DHL zur Filiale gehen und es zur Prüfung abgeben.

Verlangt DHL das? Dann wird der Käufer das machen müssen - oder auf den Schadensersatz verzichten müssen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ganz einfach:

"Wer trägt das Versandrisiko bei Privatverkauf?

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers."

"Der Verkäufer kann/muss den Schaden des Käufers gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen."

Wenn der Käufer mitspielt, vermutlich ja wohl eher nicht, kannst und darfst Du deine Rechte gegenüber DHL an den Käufer abtreten!

Dein Käufer ist gar nicht berechtigt, das zu machen. Denn er ist gar nicht DHL Kunde, das bist du, du hast das Porto an DHL bezahlt.

Es ist richtig, das du ihn aufgefordert hast Karton und Ware aufzuheben. Alles andere ist deine Sache.

Du lässt dir vom Käufer Bilder zuschicken die sowohl Karton/Verpackung und Inhalt dokumentieren. Machst dann Online bei DHL eine Schadensmeldung bei denen du die Bilder und Quittung mit hoch lädst und dann heist es abwarten.

PS: Beim Privatverkauf trägt tatsächlich der Empfänger das Versandrisiko. Du brauchst also nichts erstatten, wenn DHL den Fall ablehnt, sofern du alles richtig gemacht hast.

Tiiii  06.11.2023, 13:37

Das stimmt nicht. Die DHL will die original Verpackung. Der Empfänger muss zur Filiale. Er wird dann den Absender benennen. Ja, dieser bekommt eine mögliche Erstattung. Den Bericht bekommen beide. Der Absender kann ohne Ware keine Entscheidung herbeiführen.

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berlina76  06.11.2023, 13:39
@Tiiii

ich mache als Absender alle Reklamationen Online mit Bildern. Es gab bisher damit keine Probleme. Strittig war nur immer der Warenwert. Habe (fast) immer mein Geld zurückerhalten und konnte den Käufer auszahlen.

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LaBu123 
Fragesteller
 06.11.2023, 13:43
@berlina76

@Tiiii das habe ich auch so gelesen. @berlina76: gut zu wissen, dann mache ich das vielleicht auch so, wenn die Empfängerin das nicht selbst erledigen möchte, habe ich ja kaum eine andere Wahl

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LaBu123 
Fragesteller
 06.11.2023, 13:53
@berlina76

Reichst du trotzdem das Formular für die Schadensanzeige ein oder schreibst du nur eine Mail mit Fotos und schreibst alle Angaben in die Email?

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Tiiii  06.11.2023, 14:07
@berlina76

Wenn du natürlich alles so gut dokumentiert hast, kannst du das. Ich hab meist du als Dritter von außen mit zu tun. Diese Dokumentation ist nicht normal im Privatbereich und dann muss das Original hin. Meldung abgeben können beide. Wenn der Empfänger ein beschädigten Paket so annimmt und sich dessen entledigt, ist er in der beweispflicht. (Auch wenn das Paypal und Kleinanzeigen Käuferschutz entgegen des BGB nicht so sehen.)

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