Kleinanzeigen, muss ich zahlen?


24.05.2023, 18:31

Im Internet steht das beim Privatverkauf der Verkäufer nicht für Beschädigungen oder Verluste haftet sondern der Käufer, das wäre in diesem Fall ja ich!


24.05.2023, 18:44

2 Antworten

ich würde mich nicht auf die defekte Ware berufen, denn das können sie nicht nachweisen. nur weil eine Sicherung rausgesprungen ist heißt dies nicht, dass die Ware defekt war. es zeigt nur, dass die Sicherung/das Stromnetz nicht ausreichend war für die Leistung bzw. zu viel am Netz hing.
Sie haben da leider einen Denkfehler...
Sie haben die Ware zurück geschickt, weil sie sie nicht wollten... wollten aber einen Teil davon schon aber das wallte der Verkäufer nicht....nun ja vielleicht könne sie sich in der Mitte treffen und einig werden.

da der Verkäufer nicht gewerblich war sondern privat muss er meines Wissens nach die Retourenkosten nicht tragen. Sie hingegen haben dafür zu sorgen, dass die Ware ordentlich verpackt ist.

Das Problem ist: du hast unzureichend Verpackt und deshalb zahlt die Versicherung der DHL nicht. Solange du kein Gegenteil beweisen kannst, wirst du zahlen müssen. Das rausfliegen der Sicherung deutet auch nicht auf einen zwingenden Defekt hin. Sonst hätte man es ja gleich verschrotten können. Diese Grills gehen häufig an die klassisch verwendete Leistung, mit der ein Stromkreislauf abgesichert wird. Ist deine Wohnung in einem älteren Gebäude und der Stromkreislauf leicht marode bzw. auf einem alten Stand, kann es daran liegen.