Ware fahrlässig verpackt verschickt. Wer haftet bei beschädigt gelieferter Ware über einen Privatervkauf?
Ich habe auf ebay-kleinanzeigen einen Laptop gekauft, der ungepolstert in einen Amazon-Pappkartonschuber gequetscht wurde. Das Scharnier ist angebrochen.
Dazu kommt, dass der Artikel nicht technisch einwandfrei ist, sondern an mehreren Stellen Mängel aufweist. Die Wifi Antenne scheint kaputt zu sein, der Akku ist leer und der Laptop klebt - aus irgendeinem Grund. Beschrieben stand der Rechner mit "Verkaufe funktionierenden Laptop" Das klingt natürlich schon dem Gegenteil und sehr ambivalent. Ich war mir nicht sicher, ob die Schreibweise bewusst gewählt wurde oder im guten und unabsichtlich, so dass die eigentich gemeinte Funktionalität Laptops als gegeben angesprochen werden wollte. Wie auch immer. Nach Nachfrage schrieb der Verkäufer er funktioniere einwandfrei. Jetzt ist er kaputt, was bei der Verpackung auch kein Wunder war, da kann man sich den versicherten Versand auch sparen. Zurücknehmen möchte der Verkäufer seinen Artikel nicht und das Geld sehe ich auch nicht.
Was soll ich tun?
der Kauf lief über Privat und ein Käuferschutz steht mir via Paypal auch nicht zu, da über Freunde und Bekannte gesendet.
3 Antworten
Hast du Name und ladungsfähige Adresse des Verkäufers? Wenn nein, kannst du alles weitere im Prinzip schon vergessen.
Aus juristischer Sicht würde ich eine Haftung des Verkäufers bejahen. Wenn der Verkäufer den Versand organisiert, darfst du davon ausgehen, dass er den Artikel ordnungsgemäß verpackt.
Nach Nachfrage schrieb der Verkäufer er funktioniere einwandfrei.
Wenn du das schriftlich hast, kannst du auch die anderen Mängel reklamieren.
Ich bezweifele aber, dass der Verkäufer für dich mit angemessenem Aufwand greifbar ist.
Sorry, selbst Schuld, über Freunde ..... bezahlt man das NICHT!
Aber:
Selbstverständlich haftet der Verkäufer, wenn die Ware nicht entsprechend geschützt verpackt wurde!
Polizei?
Nein.
Fordere den Verkaufer zur Rückabwicklung auf, setze hierbei eine feste/realistische Frist.
Begründe dieses mit der mangelhaften Verpackung.
Reagiert der nicht oder verweigert der sich, dann ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner, nicht die Polizei!!!
Das ist schon klar, diese dämliche Freunde & Verwandten Funktion muss ich übersehen haben, prangte zumindest nicht dick und fett als Banner vor meinen Augen...
beim Ptivatvetkauf wird das schwierig zu beweisen sein. Der Verkäufer hat garantiert nach bestem Wissen und Gewissen verpackt … bei nem professionellen Verkäufer sieht es wohl anders aus, denkst nicht auch Alarm?
Na ja, aber einen empfindlichen Rechner einfach so in eine Umverpackung aus Karton reindrücken!
Das sollte eigentlich dem letzten Idioten auf Erden klar sein, dass das schief geht.
Die Frage ist, über wieviel Kohle wir uns unterhalten und ob sich der ganze Aufwand mit Anwalt und so lohnt!
Da wirst leider Pech haben. Versicherter Versand bedeutet ja nicht korrekt verpackt.
was sagt eBay dazu?
Also eine Schadensanzeige bei DHL stellen, die negativ ausfallen wird und mit diesem Dokument zur Polizei? Als Beweis, dass der Artikel nicht ordungsgemäßg verpackt war?