Muß der Grundbucheintrag geändert werden? Berliner Testament liegt vor.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hanina: Ein wenig lästiger "Papierkram" lässt sich leider nicht vermeiden.

Das Grundbuch hat die Bestimmung, die Rechte am Grund und Boden richtig und vollständig nachzuweisen. Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig geworden und ich empfehle, die Unrichtigkeit baldmöglichst beseitigen zu lassen. Auf der Grundlage des eröffneten handschriftlichen Berliner Testaments ist über einen notariellen Erbscheins- antrag beim zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein zu beantragen. Aufgrund des Erbscheins wird die Eigentumsänderung im Grundbuch vollzogen. Die Änderung ist gerichtskostenfrei.

Die Grundbuchänderung dauert etwas. Wenn aber deine Mutter ebenfalls versterben sollte, dann würdet ihr beide gleich eingetragen. Das ist völlig unproblematisch.

Die Neue Weltordnung lebt unter schneller Abschreibung , man sollte wachsam sein .

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