Berliner testament,Vater verstorben,Einzelkind,3 Enkel
Meine Eltern haben ein sogenanntes Berliner Testament verfasst. Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben und ich habe selbstverständlich auf meinen Pflichtteil verzichtet.. Da ich keine Geschwister habe bin ich ja nun die letzte Erbin. Meine Mutter hat das Geld sehr gut angelegt. Ich hab auch alle Vollmachten. Ich selbst habe 3 Kinder. Ich kann doch nicht auf den Tod meiner Mutter warten oder was ist wenn ich plötzlich sterbe? Kann ich jetzt vorsorglich auch schon ein Testament machen? Mich überfordert das momentan alles. Meine Mutter (82) muß nun nach ihrem 2. Schlaganfall wieder zur Reha. Gottseidank halten meine Kinder zusammen wie Pech und Schwefel. Zumindest wenns drauf ankommt..vielleicht kann mir irgendwer nen Tip geben.Danke
3 Antworten
Hallo syra13, eigentlich sollte man in dem Moment, in dem man irgendetwas zu vererben hat, auch unbedingt ein Testament machen. Je früher desto besser ! Ob man nun viel oder wenig zu vererben hat, ansonsten regelt das Gesetz das Erbe.
Es ist es wichtig, dass das Testament handschriftlich verfasst wird, mit Datum, Ort und eigenhändiger Unterschrift.
Zur Einhaltung der Form gibt es im Netz sicher reichlich Information. Gruß ! K.
Natürlich kannst Du ein Testament abfassen und wenn Du vor Deiner Mutter versterben solltest, dann treten Deine Kinder als Deine Rechtsnachfolger zu gleichen Teilen das Erbe ihrer Großmutter an.
Kann ich jetzt vorsorglich auch schon ein Testament machen?
Wozu denn? Was genau ist denn deine Sorge?
Ohne Testament versterbend, erben deine Kinder (neben deinem Ehemann, nicht Kindsvater) nach der dann geltenden gesetzlichen Erbfolge automatisch deinen Reinnachlass.
Überlebt deine Mutter dich, treten nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB deine Kinder an deine Stelle, soweit deine Eltern im Berliner Testament nichts Abweichendes verfügt haben, erben sie also in Erbengemeinschaft gleichberechtigt anteilig dein Schlusserbe deiner Eltern.
Da ich keine Geschwister habe bin ich ja nun die letzte Erbin
Sofern du das einzige Kind deiner Eltern bist, richtig. Hättets du aber Geschwister, wören die aber bereits verstorben, treten deren Kinder in gleicher Weise neben deinen Kindern ein.
G imager761