berliner testament? hat stiefvater recht auf tetamentsänderung?
guten abend meine frage wäre folgende meine mutter war von unuserem leiblichen vater geschieden und hat nocheimal geheiratet und mit unserem stiefvater ein berliner testament aufgesetzt wo wir kinder die schlusserben sind es geht darum das mir gesagt wurde da das vermögen unserer mutter zur gänze auf ihren ehemann übergeht und wir als seine stiefkkinder keinen erbanspruch haben er über dieses frei verfügen kann ist das richtig vielen dank
3 Antworten
Hallo !
MDelewski hat es sehr gut beschrieben. Das stimmt so natürlich nicht. Die hälfte des Erbes geht an euch leibliche Kinder über. Setzt euch durch.
Alles Gute
Du mußt 2 Dinge auseinander halten:
Erbe und Pflichtteil.
Aufgrund des Berliner Testaments ist Erbe nach der Mutter ihr jetziger Ehemann. Als Kinder erbt ihr erst nach dem Tod des Stiefvaters.
Beim Tod der Mutter besteht aber ein Pflichtteil zu Euren Gunsten. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe des halben Erbanspruchs.
Konkret: Nach dem Gesetz steht Euch jetzt ein Erbe in Höhe von 1/2 zu, der Pflichtteil beträgt daher 1/4. Natürlich nicht pro Person, sondern dieses 1/4 ist unter allen Kindern aufzuteilen.
Ihr wollt also eure leibliche Mutter beerben und euer Stiefvater ist der Meinung, ihr würdet leer ausgehen weil er alles bekommen würde???
Das ist so nicht richtig!!!
Als leibliche Kinder steht euch mindestens 50% vom gesamten Erbe zu und das wird dann zu gleichen Teilen an euch ausgezahlt.