Berliner Testament - Verhältnis Großeltern/Enkel nach Tod des Vaters
Guten Tag,
es liegt folgende Konstellation vor:
- Eheleute vereinbarten ein Berliner Testament (ohne Formulierung einer Nacherberegelung)
- Ehemann verstarb, die Witwe wurde Kraft Berliner Testament Alleinerbin, das Kind der Witwe erbt natürlich nichts
- die Mutter des verstorbenen Ehemannes (also Großmutter des zuvor genannten Kindes) verstirbt einige Jahre nach diesem.
Wie ist die Erbregelung, wenn...
a.) die Großmutter (auch Witwe) in einem Testament vor Jahren den mittlerweile verstorbenen Sohn als Erben bedachte?
b) es kein Testament gibt und demnach die gesetzliche Erbfolge eintritt?
Inwiefern käme das anfangs genannte Berliner Testament noch zum Tragen? Bekäme die Mutter auch etwas vom Erbe oder nur das Kind?
Vielen Dank und viele Grüße
2 Antworten
Nur zur Sicherheit: "das Kind der Witwe erbt natürlich nichts" bezieht sich auf ein gemeinsames Kind. Oder hat die Witwe das Kind aus einer anderen Beziehung?
Die Mutter des 1. Erblassers hat anscheinend auch auf den Pflichtteil verzichtet. Rein redaktionell, sie hätte einen Anspruch gegen die Witwe gehabt. Gesetzliches Erbe 1/4, Pflichtteil 1/8 möglich.
nun zur Frage:
a) Es erben die gesetzlichen Erben des Sohnes, die an seine Stelle treten. Das wäre(n) sein(e) Kind(er).
b) wäre zu fragen, hat er Geschwister/Geschwister gehabt? So würdedie Geschwister (falls verstorben, deren Kinder und sein(e) Kind(er), nach Stämmen erben. also pro Kin des Erblassers ein gleicher Teil.
Seine Witwe geht im geschilderten Fall leer aus.
Ja, die beiden Sachen haben nichts miteinander zu tun.
Das Kind beerbt die Oma
die Witwe wurde Kraft Berliner Testament Alleinerbin, das Kind der Witwe erbt natürlich nichts
Und darf als gemeinsamer oder Abkömmling des Erblassers dennoch 3 Jahre lang einen Pflichteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch aus Nachlass des Vaters gegen ihre Mutter bzw. Witwe stellen :-)
Bekäme die Mutter auch etwas vom Erbe oder nur das Kind?
Nein, Schwigerkinder sind von der gesetzl. Erbfolge ausgeschlossen. Das hier genannte Kind übernähme als Abkömmling des vorverstorbenen Sohnes dessen Erbteil am Nachlass der Großmutter.
G imager761
Hallo,
vielen Dank für die unerwartet schnelle und hilfreiche Antwort!
Bezüglich Ihrer Fragen und Anmerkungen zur Klarstellung:
das Kind war ein gemeinsames Kind
die Mutter des 1. Erblassers hatte auf den Pflichtanteil verzichtet
Also kann man vereinfacht festhalten, dass es sich hier um zwei unterschiedliche und von einander unabhängige Fälle angeht, was das Berliner Testament angeht?
Viele Grüße