Was erbt ein Stiefkind bei Berliner Testament aus der Erbmasse seines leiblichen Elternteils nach dem Tod des Stiefelternteils?

2 Antworten

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und damit auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sollen diese dennoch erben, können Eltern einer Patchworkfamilie ein sogenanntes Berliner Testament aufsetzen. Kinder können einen Stiefelternteil nur beerben, wenn dieser sie testamentarisch zu Erben eingesetzt hat.

Schaue auch einmal hier

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/patchwork-familien-wie-erben-stiefkinder?full=1

Woher ich das weiß:Recherche

In einer Patchworkfamilie ist ein Berliner Testament das sicherste Mittel, die Kinder des Erstversterbenden von jeglichem Erbe auszuschließen. Du bist ja nicht der Abkömmling des Stiefvaters und hast daher an ihm ebensowenig Rechte wie ich.

Hast du dich mit deiner Mutter nicht verstanden oder haben die beiden sich nicht beraten lassen?