Muss ich ein geschenktes Pferd zurück geben?

4 Antworten

Ein Schenkung mit einem Vorbehalt.

Für den Verkauf des Pferdes an deine Reitbeteiligung ist mit Sicherheit erforderlich, bei der Schenkenden nachzufragen, ob sie noch auf dem Vorbehalt bestehen will, mündlich reicht nicht - das sollte schriftlich erfolgen.

Da du das Pferd verkaufen willst, kann man eigentlich davon ausgehen, dass sich deine Lebensumstände verändert haben. 11 Jahre ist fast ein halbes Pferdeleben, insofern kann bei den Kosten, die dir in dieser Zeit entstanden sind, die Schenkende m.E. ihren Willen auch nicht so einfach ändern. Also es ist schon ein bisschen verzwickt,

Um spätere Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden, solltest du unbedingt das Gespräch mit der Schenkenden suchen.

Ich weiß zwar nicht, was eine RB ist, aber wenn so ein Satz im Schenkungsschreiben steht:

In dem Brief steht, dass die Ex Besitzerin das Pferd zurück nehmen kann ,wenn sich meine Lebensumstände ändern.

dann sehe ich es so, dass die Schenkerin Dir das Pferd zum reiten schenken wollte und es wieder zurück haben will, wenn Du nicht mehr reitest, oder zumindest das Pferd nicht mehr reitest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RB = Reitbeteiligung

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@Eifelia

Danke. So etwas sollte man schon erklären, wenn man in einem Finanzforum fragt. Ich schreibe ja auch DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), anstatt nur die Abkürzung.

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@wfwbinder

Klar sollte man das, ich bin nur eingesprungen *wink*

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"das Pferd zurück nehmen kann" das ist ein Angebot. Du solltest das mit dem Schenker besprechen, must Du aber nicht. Das Pferd gehört Dir, Du kannst es verkaufen. Ein Vorkaufsrecht ist ja nicht gegeben.

Für meine Begriffe musst du sie fragen, o sie das Pferd wiederhaben will.