Muss ich rechtlich wirklich alles zurück geben?

4 Antworten

Sicher kannst du dich auf den Standpunkt stellen, die Behälter wäre dir ebenfalls geschenkt worden. Sofern dir aber derartiges nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, würde ich nicht davon ausgehen. Den allgemeinen Gepflogenheiten würde das jedenfalls nicht entsprechen.

Ich vermute mal eine Leihe (§ 598 BGB)- Rückgabepflicht nach § 604 BGB, hilfsweise Herausgabepflicht gegenüber dem Eigentümer nach § 985 BGB.

Über was manche Leute einen aufstand machen, dass ist schon der knaller.

Sind die Boxen nicht geschenkt, dann musst du diese zurück geben.

Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich das sich die Polizei tatsächlich mit so einen irrsinnigen Mist voll macht und dazu eine Anzeige aufnimmt. Mal davon abgesehen das die Polizei sowas wohl eher belächelt, ich persönlich würde sowas gar nicht erst zur Anzeige bringen, dass ist doch wirklich lächerlich. Die Polizei hat doch wirklich wichtigere Dinge zu tun, da muss man nicht mit so einem Käse ankommen.

Die Boxen von Tim Mälzer würde ich jedenfalls nicht zurückgeben, sondern deren Inhalt konsumieren. Dosen von geschälten Tomaten erst recht nicht.

Den Rest hab ich nicht verstanden. Aber wofür braucht man Tupperware oder die Kühlboxen vom Essen auf Rädern eigentlich?

Ansonsten, wenn man schon etwas geschenkt bekommt, verhält man sich zuvorkommend.