Mittellos nach Trennung?

5 Antworten

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kann sie dich nicht einfach rauswerfen. Übergangsweise könntest du, wenn möglich, mit der gemeinsamen Tochter in einem Zimmer schlafen. Und sonst geht ihr euch eben aus dem Weg.

Dann kannst du bei deiner Gemeinde einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein stellen und die Dringlichkeit deutlich machen. Den bekommt man beim Wohnungsamt. Und auch jetzt schon Hilfe von u. gen. Stellen.

Für Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung, H4 ist das Jobcenter der Ansprechpartner. Hast du hier keine Ansprüche, das Sozialamt. Was die finanzieren (evtl. Erstausstattung für Möbel aus dem Sozialkaufhaus) wird man dir dort sagen. Evtl. muss es auch ohne Waschmaschine gehen - es gibt

Ansprechpartner sind natürlich auch Sozialvereine, Caritas, Arbeitslosenselbsthilfe ...

Erste Anlaufstelle - Bürgerbüro um herauszufinden, wohin Du Dich vor Ort als von Wohnungslosigkeit bedrohter Mensch wenden kannst.

Vorsprache beim JC...... Jobsuche

Geht gemeinsam ! zum Jugendamt um den Unterhaltsvorschuss für Euer gemeinsames Kind zu klären.

Nächster Schritt - Insolvenz angehen...... Papiere zusammensuchen.

du machst wie jeder andere Hz4 Bezieher in ähnlicher Situation telefonisch einen Termin bei der ARGE.....bitte um einen möglichst kurzfristigen Termin, mit Begründung ‼️

..... alles weitere wird am Termin mit dir besprochen werden.

Sei inzwischen nicht untätig und geh' auf die Suche nach preiswerten (🤷‍♀️) angemessenen Wohnraum ☝️EBAYKLEINANZEIGEN /ZEITSCHRIFTEN usw.

"Angemessener Wohnraum" heißt, die Wohnung darf nicht größer als 45-50m² für 1 Person sein.

☝️Ja, @Impact hat recht..... parallel dazu auf intensive Arbeitssuche gehen ‼️

Ganztags arbeiten plus nebenjob -

So wie abertausende andere auch.