Laut “Arag” gibt es keine Grenze und eine Genehmigung ist auch nicht erforderlich.

Es gibt nur ” zwei wesentlichen Faktoren ab: Der Anzahl aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Mietstufe für die jeweilige Stadt oder Gemeinde.”

https://www.wohngeld.org/einkommen/

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Auch ich nehme an, dass es nicht ohne Konflikte mit deiner Familie gehen wird. So könnte ich mir vorstellen, dass dich ein entsprechender Verein, der sich um die Durchsetzung unserer Rechte von Frauen aus arabischen Ländern kümmert, unterstützen kann.

Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Und irgendwann kannst du auf ein freieres Leben zurück blicken.

(Günstige Möbel gibt es in Sozialkaufhäusern. )

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Für mich hört sich das was der Meister berechnet auch völlig überzogen an. Vllt will er dich nur einschüchtern.

Was ist mit Kaution, oder gibt es die im Studentenwohnheim nicht. Lass dir alle Forderungen schriftlich geben, und mach weder schriftlich oder mündlich/telefonisch Zusagen, man weiß nie, wer als Zeuge mithört.

Hast du Fotos von dem Zustand deiner Wohnung. Zur Not geh zum Anwalt für Mietrecht. Das ist jetzt Lehrgeld und wird im Leben nicht das letzte Mal sein. Aber alles noch lange kein Grund für den Strick.

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Da bist du sicher nicht die Erste, die plötzlich abspringt. Und es gibt bestimmt eine Warteliste. Sag einfach ab.

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Das ist natürlich Mist. Hat man dich vorher über das Vorgehen aufgeklärt?

„Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Krankenkasse sogar verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Besteht ein Verdacht auf Mängel, etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse dies mit einem Mängelgutachten prüfen lassen.“

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/gut-zu-wissen/aerger-beim-zahnarzt-wer-hilft-weiter-12949#:~:text=Viele%20Krankenkassen%20bieten%20einen%20Beratungsservice,-Die%20meisten%20gesetzlichen&text=Liegt%20ein%20Verdacht%20auf%20einen,mit%20einem%20M%C3%A4ngelgutachten%20pr%C3%BCfen%20lassen.

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Bis zur Regelaltersgrenze kann deine Mutter Bürgergeld beantragen. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird das geprüft.

Dein Vater kann mit der geringen Rente Grundsicherung beantragen. Ob und wie sich das dann unter den Ämtern aufdröselt, kann ich nicht sagen.

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Eingangs erwähntest du nur den Kaufvertrag für das neue Haus. Geht es jetzt um einen Maklervertrag für euer altes Haus?

ich würde zügig wegen der Finanzierung einen Termin mit der Bank machen und als Sicherheit euer altes Haus anbieten.

Dann den Makler davon unterrichten, vllt hat er ja noch zeitlich Spielraum. Wenn nicht, wäre ich vorsichtig. Stimmt alles mit dem neuen Haus, gibt es unklare Angaben, einen Haken? Um den Makler von eurer Kaufabsicht zu überzeugen, könntet ihr eine Reservierungsvereinbarung abmachen. Die Gebühr dafür kann man bei einer Absage wohl nicht zurück erhalten.

https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/reservierungsvereinbarung/

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Notar stellt Rechnung zu Randthema/Information bzw rechnet doppelt ab. Ist das rechtens?

Folgender Sachverhalt: Exmann und ich sind beim Notar (von meinem Exmann initiert), um meine Haushälfte zum Ende der Zinsbindung auf unsere Tochter umzuschreiben. Der Notar erfragt alle Daten und geht mit uns Gestaltungsmöhlichkeiten durch. Dann taucht eine Frage auf, er ruft seine Sekretärin, die das klären soll, sodass eine Pause entsteht. Kurz zuvor ist mein Vater verstorben, also dachte ich mir, ich kann ihn in der "Pause" mal eben fragen, wie man einen Erbschein bekommt bzw was dafür zu tun ist. Er stellt mir Fragen zum Alter und Eigentum und erläutert mir das Vorgehen beim Nachlasagericht, schreibt dabei fleißig mit. Das Gespräch hat wenige Minuten gedauert, am Ende sagte ich zu ihm, dass sich meine Mutter darum kümmert und mich rein das Vorgehen interessiert, da mein erster Todesfall. Seine Sekretärin kommt wieder und wir machen weiter mit dem ursprünglichen Thema Haus.

Nun bekomme ich 6 Monate später eine Rechnung iHv knapp 300€ für die Beratung zum Erbschein und bin ziemlich sauer. Er hat mir zu keiner Zeit gesagt, dass diese Informationen mich extra Geld kosten und schon garnicht in dieser Höhe. Zumal rechnet er den Termin ja auch noch mit meinem Exmann ab. Ich habe diverse Male vergeblich um Rückruf gebeten, dann dagegen einen Widerspruch geschrieben, keine Reaktion. Grade angerufen und die überaus harsche Sekretärin meinte nur zu mir, dass "er keine Zeit hätte, mit allen möglichen Leuten über Rechnungen zu diskutieren". Ich bin perplex und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ist die Rechnung an mich rechtens? Wenn nicht, was dann? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Danke schonmal für kompetente Antworten

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Offensichtlich geht das: „Lediglich wenn es nicht zu einem Entwurf oder einer Beurkundung kommt, es sich also um eine isolierte Beratung handelt, entstehen hierfür separate Beratungsgebühren. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Problems gibt, der Klient im Anschluss also weiß, wie er sich verhalten bzw. nicht verhalten soll. Das Gesetz sieht dann für die Beratung einen Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vor. Der konkrete Gebührensatz ist abhängig vom Aufwand und Umfang der Beratung.“

https://notar-thelen.de/ratgeber/beratungskosten-notar/

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Kennt sie sich denn damit aus?
Dein Problem ist auch für mich nützlich. Man muss heute wirklich jeden Kauf/Verkauf schon fast im Detail dokumentieren.

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Du kannst es mit prekären Jobs versuchen. Solange du bei deinen Eltern wohnst, wird das gehen. Nur auf Dauer hast du kaum Perspektiven. Es gibt natürlich auch den zweiten Bildungsweg, über Abendgymnasium o.ä., so neben einem Job.

in vielen Schulen gibt es doch Ansprechpartner z.B wegen Diskriminierungen.

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Wenn das Testament das Geld als Erbe und nicht als einmalige Lohnerhöhung ausweist, hätte das getrennt laufen müssen. Denn auf ein Erbe zahlt man keine Sozialversicherungsabgaben.

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Ich wurde von meiner Uni exmatrikuliert, da unwissentlich ein Dokument fehlt?

Hallo!

Ich habe vor gestern den Brief bekommen, dass ich mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert wurde. Der Grund dafür ist, dass keine Krankenkasse meiner Hochschule keine Meldung über meine Versicherung gegeben hat. Bei der Immatrikulation am Anfang des Studium musste ich nachweisen, dass ich krankenversichert bin (das habe ich auch gemacht) und zum anderen musste meine Krankenkasse sich bei meiner Hochschule melden und meine Versicherung bestätigen oder so. Ich habe natürlich bei meiner Krankenkasse, dass ich jetzt anfange zu studieren und habe alle Daten meiner HS angegeben, jedoch hat sich meine Krankenkasse wohl noch nicht gemeldet. In dem Brief stand zudem auch, dass sich die HS bei mir über eine Mail Adresse von der HS gemeldet hätte. Diesen Mail Account hatte ich aber garnicht auf dem Schirm und deshalb habe ich die Nachrichten der HS übersehen. Zudem hat mich meine HS damals auch angeblich nur unter Vorbehalt immatrikuliert, weil sie dachten die Meldung der Krankenkasse komme noch. Das finde ich auch schon fragwürdig, da das zusenden des Studierendenausweises in meinem Fall die Bestätigung für eine erfolgreiche Immatrikulation sei und diesen habe ich auch bekommen deshalb ging ich davon aus, das alle Unterlagen vollständig sind. Außerdem wurde ich nicht aufgerufen oder über meine private Mail Adresse angeschrieben, was das ganze Problem gelöst hätte. ,eine Frage ist: Kann ich die Exmatrikulation noch verhindern oder rückgängig machen???

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Ruf bei deiner Krankenkasse an, wann die eine Bestätigung an die HS schicken, dann mit der Info die Immatrikulationsstelle, vllt ist man ja kulant. Grundsätzlich muss man meiner Erfahrung nach auch bei anderen Stellen (Pflege, Versicherung…) die Dinge immer im Auge behalten. Das hört im Leben nicht auf. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

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Ich weiß nicht, wie alt deine Lehrerin ist, 2 € war aber auch damals schon recht wenig. Gerade in der kommenden Urlaubssaison kann ich mir in der Gastronomie einiges vorstellen: Servicehilfe, Spülkraft (12€/h). Ältere suchen bestimmt auch immer jemanden, Nachbarschaftshilfe. Telefonier mal rum und erkundige dich gleich auch nach dem Stundenlohn.

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Fremde Person in Wg?

Hallo :)

ich hab mich jetzt auch mal dazu entschieden etwas zu fragen, anstelle nur durchzulesen. Das Problem ist folgendes:

seit Anfang April+ lebt eine fremde Person in unserer Wg ohne dass uns Bescheid gegeben wurde. Sie benutzt das eine Zimmer des Mitbewohners, der daher in dem Zimmer von seinem Bruder wohnt. Es ist super super unangenehm mit der Person zusammen zu wohnen, weil sie auch einfach ziemlich unhöflich und respektlos ist, bei den Kleinigkeiten, die ich mit ihr generell beredet hatte. Sie besitzt einen Schlüssel und lädt auch gerne mal Fremde zu uns ein. Wir haben es jetzt 2 Monate zugelassen, haben ihm , seinem Bruder sowie dem Mädchen selbst gesagt, dass sie gehen und die Wohnung zu verlassen soll -interessiert aber keinen. Jetzt haben wir eine Mail an unsere Vermieterin geschrieben und das Problem geteilt und sie möchte gerne heute mit mir reden. Ich möchte aber vorher genau meine Rechte kennen, weil ich auch glaube, dass da vieles nicht mit Rechten Dingen zugeht

Es ist ein Untermietervertrag, den wir alle einzeln bekommen haben. Dort ist geregelt, dass es 5 Räume gibt, was nach Mietrecht 5 Personen bedeutet. Eine Untermiete wird nach dem Vertrag nicht gestattet, da diese Person hier schon seit 2 Monaten wohnt, gilt dies rechtlich auch als Untermiete. Daher wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, dass diese Person aus der Wohnung verschwindet? Darf ich die Miete einziehen? Oder gibt es andere Tipps?

reden kann man vergessen, dafür ist mein Mitbewohner nicht bereit. Ausziehen geht natürlich auch, aber sehe ich nicht ein.

dankeschön :)

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Vllt ist hier was dabei

"Wird hingegen nur ein möbliertes WG-Zimmer kurzzeitig untervermietet, gelten die gesetzlichen Regelungen des Mieterschutzes für den Untermieter nicht. Die Kündigung kann deshalb – sofern der Untermietvertrag nichts anderes vorsieht – ohne Begründung und innerhalb eines Monats erfolgen. Wird das Zimmer dauerhaft überlassen, gelten die Bestimmungen."

https://www.mietrecht.com/wg/

Aber nicht das die Sache noch auf einen von euch zurück fällt!

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Nein, mit dem Erbe musst du nichts zurück zahlen.

Die jeweiligen Gesetzbücher sind jedoch nicht so einfach zu überblicken. Ein Bsp. und zur Korrektur:

Ein Erbe, das nach Bezug von Sozialleistungen erhalten wird, gilt als Einkommen. Vor Bezug von Sozialleistungen als Vermögen, wobei es da Grenzen bei den jeweiligen SGBs gibt. Bei der Grundsicherung SGB XII z.B. musst du nichts zurück zahlen und ca 5000 € werden nicht angerechnet aber man muss zukünftig davon leben. Diese Grundsicherung kann man jedoch erst beantragen, wenn du die Erwerbsunfähigkeit auf Dauer hast.

Es wird hier zwar ausgerechnet, wie lange man vom Erbe leben könnte, aber das ist keine strickte Vorgabe eher für beide Seiten eine Orientierung, man sollte es bis zum neuen Antrag also nicht verschleudern.

Bei einer EMR auf Dauer kannst du (unabhängig vom Vermögen), aber auch Wohngeld beantragen, da ist der Freibetrag wesentlich höher, man bekommt aber auch etwas weniger. Grundsätzlich könnte man also in diesem Fall zwischen SGB XII und Wohngeld wählen.

Das soll nur aufzeigen, dass alles nicht so einfach zu beantworten ist. Wie es nun bei einem Erbfall bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt ist, kann ich nicht sagen.

Du könntest evtl das Jobcenter für einen Monat aussetzen und dann mit dem Erbe als Vermögen neu beantragen. Das jedoch würde ich mal von vdk oder sovb prüfen lassen. Evtl auch Caritas oder andere Hilfestellen. Da sollte man besser Fachleute konsultieren. Denn die Vermögensgrenze wird bei Hartz schon wieder anders berechnet.

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Offenbar läuft die Rückzahlung des Aufstiegsbafögs anders als beim Bafög für Studenten.

"Bei der Bezirksregierung Köln kann nur die Stundung der Rückzahlung des Zuschussanteils beantragt werden. Eine Stundung der Rückzahlung des sofort fälligen Darlehensanteils kann nur bei der KfW beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stundung befristet ist. Sollte die Rückzahlung innerhalb der Stundungsfrist nicht komplett erfolgen können, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein neuer Stundungsantrag zu stellen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden."

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/49/meister/index.html

Das Formular ausfüllen, das, was im alg Bescheid steht, kann ja übernommen werden (Einnahmen, ggf Wohnverhältnisse) , und mit einer Kopie vom ALG zurück schicken. Die Verhältnisse deiner Mutter sind nicht interessant. Dies wurde ja auch schon beim alg geprüft.

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Ich denke, selbst wenn man die "Drohung" gegen ihn auslegen würde, würdest du dennoch nicht gut dastehen, denn er fordert zu Recht sein Eigentum zurück. Hals Dir lieber nicht noch mehr Ärger auf, gib den Schlüssel ab und lass es dir quittieren. Oder du wirfst den Schlüssel im Beisein eines Zeugen in seinen Briefkasten, Foto davon kann man natürlich auch noch machen.

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Ja, es scheint nicht fair.

Ergänzend zu privatier:

Es kommt nun darauf an, wer den Vertrag mit den Handwerkern gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser durch den Tod nichtig geworden ist, da hinfällig, auch wenn i. Allg. einige Verpflichtungen auf die Erben übergehen.

Falls nicht, ob man den Umbau in der Erbschaftsteuer-/ Steuererklärung letztlich geltend machen kann, wenn es sich um einen Eigentumshaushalt handelt.

Ich kann nur Anregung geben. Hoffe, dass andere TN konkretere Aussagen machen können. Eine Verbraucherzentrale könnte evtl. auch weiter helfen.

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