Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

4 Antworten

Entweder Pauschale für Nebenkosten, welche keiner jährlichen Abrechnung bedarf .... dann kannst Du auch mit Wasser usw. aasen- eine Nachberechnung ist dann nicht möglich.

Oder Abschlagzahlung - monatlicher Betrag welcher einmal im Jahr zwingend abzurechnen ist.

Nach deutschem Mietrecht ist die Kündigungsfrisrt inkorrekt - der Vermieter muss eine mindestens 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.

Ich kann Dir nur anraten - werde Mitglied in einem Mieterbund.

Andri123  14.03.2023, 18:39

Für möblierte Wohnungen gelten doch andere Kündigungsfristen?

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wilees  14.03.2023, 18:54
@Andri123

immobilienscout 24 - de kuendigungsfrist moeblierter wohnraum

Vermieten Sie ein möbliertes Zimmer oder eine möblierte Wohnung, gelten für Sie die gleichen Fristen, die auch für die Vermieter einer unmöblierten Wohnung gelten.

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Andri123  14.03.2023, 19:01
@wilees

Stimmt, hab jetzt auch nachgesehen.

Einem Mieterverein würde ich trotzdem nicht vorsorglich beitreten. Das kann man im Bedarfsfall immer noch tun und mitunter ist ein Beratungshilfeschein auch kostengünstiger.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjIkKCA_9v9AhUSNOwKHR0OAnUQFnoECEkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterbund.de%2Fmietrecht%2Fmietrecht-a-z%2Fstichworte-zum-mietrecht-m%2Fmoeblierte-wohnung.html&usg=AOvVaw0gzY9n0c_9kd1nY_rRmb7n

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barskiy98 
Fragesteller
 15.03.2023, 11:28

Heisst es dass der Vertrag wegen des Kündigungsschutzes nichtig ist? Für mich 2 Monate sind, ehrlich gesagt, super. Da ich hier auch nicht lange wohnen möchte.

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wilees  15.03.2023, 11:45
@barskiy98

Legilich diese Vertragsklausel ist für den Vermieter nichtig - sprich dieser muss sich im Falle X an die 3-monatige Frist halten, wohingegen Du mit 2-monatiger Frist kündigen darfst.

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barskiy98 
Fragesteller
 15.03.2023, 11:29

Oder heißt es, wenn wir beide so unterschrieben haben, dann gilt es für uns beide das?

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Er ist zum Teil im Recht und zum Teil im Unrecht

wo er recht hat: es wurde eine Pauschale vereinbart, keine Vorauszahlung. Du bekommst nichts zurück, wenn du weniger verbrauchst

wo er unrecht hat: er darf aber auch nichts nachfordern, wenn du mehr verbrauchst.

https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html

kann mir vorstellen, dass es mit dem noch Stress geben wird. Würde auf jeden Fall dem Mieterschutzbund beitreten. Und mir bei Zeiten eine andere Alternative suchen

Wenn du ihn jetzt richtig ärgern willst: Wasser marsch!

barskiy98 
Fragesteller
 14.03.2023, 18:31

Danke sehr! Ich finde es einfach nur so schade, dass ich nicht dafür belohnt werde, mein Geld zurückzubekommen, wenn ich weniger Wasser verbrauche. Ich liebe die Wohnung echt sehr, aber ich verstehe, dass ich schon, na endlich, etwas normales haben will, ohne Nachtspeicherofen, mit der normalen Ablösung usw. Der Vermieter ist auch sehr nett und viele Probleme will ich gar nicht machen. Ich will nur ganz normal und angenehm leben, aber ich weiß, sobald ich es jetzt ansprechen würde, wird es schon echt stressig sein. Deswegen bleibe ich hier so lang wie ich kann, bzw. bis wann ich auf eine Küche und den Umzug spare=)

Vielen Dank noch mal!

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Andri123  14.03.2023, 18:44
@barskiy98

Da gibt es ja momentan keinen Grund, etwas anzusprechen.

Wenn der Vermieter irgendwann etwas nachfordern sollte, meldest Du Dich nochmal. Das darf er nämlich nicht.

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FrauEichhorn  14.03.2023, 18:59
@barskiy98

Du hast den Vertrag so zu diesen Bedingungen unterschrieben, da kannst du jetzt nicht sagen "ich will aber". Grundsätzlich verstehe ich deine Argumentation schon, ich würde auch nicht das Gleiche zahlen wollen wie mein Nachbar, der jede Woche 20 mal duscht, sondern abhängig von meinem Verbrauch. Ich finde es auch missverständlich für jemanden, der noch nicht so viel Erfahrung hat mit Mietverträgen. Aber der Vermieter hat auch nichts falsch gemacht oder versucht, dich zu täuschen. Vielleicht hätte man es (du) vor Vertragsunterzeichnung nochmal alles genau durchgehen und nachfragen können. Jetzt ist nunmal das Kind in den Brunnen gefallen.

Ich weiss auch nicht, wo du genau du in Nürnberg wohnst, aber nach meinem Empfinden sind 120 Euro Pauschale, in denen die Heizkosten, das Internet und der Strom noch nicht drin sind, schon ein wenig happig für eine 2ZKB und 1 Einzelperson. Es sei denn, die Wohnung hat eine so grandiose Ausstattung und Rundum-Sorglos-Hausmeister-Service. Das bleibt abzuwarten.

Alles Gute

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barskiy98 
Fragesteller
 15.03.2023, 11:33
@FrauEichhorn

Ich wohne in Nürnberg im Norden , hier sind Immobilien alle teuer und mein Viertel ist schon selbst ziemlich drastisch teuer, aber sehr schön, da Altbau usw. Ich weiß dass die Wohnung leider recht teuer für mich ist, aber ich hatte kein Wahl und müsste damals umziehen. 610€ insgesamt für die Wohnung hier ist sehr sehr günstig, da alles komplett neue saniert und renoviert ist, ich glaube 120€ Nebenkosten nimmt der Vermieter was für sich und das war’s. Aber wie ich schon geschrieben habe, ich schaffe es jetzt nicht, noch mal umzuziehen und noch 2-3000€ für ne Einbauküche zu zahlen. Deswegen muss ich hier bleiben

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Ja, das ist zulässig. Ihr habt eine Pauschale vereinbart, also sind die tatsächlichen Kosten für beide Seiten egal, es wird nicht abgerechnet.

Die Heizkosten sind ja nicht beinhaltet, da würde die Heizkostenverordnung gelten.

Übrigens kann der Vermieter dann auch erhöhte Grundsteuer oder Müllgebühren nicht umlegen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwicq-iN-dv9AhXA_bsIHSxbDOwQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterbund.de%2Fmietrecht%2Fmietrecht-a-z%2Fmietrecht-a-b-c%2Fbetriebskostenpauschale.html%23%3A~%3Atext%3DVielmehr%2520ist%2520mit%2520der%2520Zahlung%2C190%2520Euro%2520monatlich%2520vereinbart%2520hatten.&usg=AOvVaw2ygcE2n37Zr8X730foGAiD

barskiy98 
Fragesteller
 15.03.2023, 11:34

Heißt es dann für mich, dass ich kein Recht habe, die Pauschale zu senken oder zu fragen, ob er die Pauschale und alle Beträge mir zeigt?

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Ob da Nutzungsvertrag oder Mietvertrag steht, LATTE!

Es ist und bleibt ein Mietvertrag.

Und sorry, wenn Du einen Mietvertrag mit einer Pauschale für die Nebenkosten abschließt, dann darfst Du dich später darüber nicht beschweren!

Über eine Pauschale gibt es keine Abrechnung, also weder eine Erstattung noch eine Erhöhung, pauschal halt!

Also können dir auch die einzelnen Kosten hierzu egal sein.

Darüber macht man sich im Übrigen vorher Gedanken, nicht nach Vertragsunterzeichnung, wenn das Kind eh schon im Brunnen gefallen ist.

Dir alles Gute! 🍀🍀🍀

barskiy98 
Fragesteller
 15.03.2023, 11:40

wie gesagt, es gibt immer was zu lernen. Jetzt weiß ich auf was ich zukünftig immer achten muss. Es ist einfach nur sehr schwer ohne jegliche Hilfe und ohne Wissen eine neue Wohnung zu suchen. Aber trotzdem danke! Zukünftig würde ich immer aufpassen

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