Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?
Hallo alle zusammen,
es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*
Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.
Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.
Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.
4 Antworten
Entweder Pauschale für Nebenkosten, welche keiner jährlichen Abrechnung bedarf .... dann kannst Du auch mit Wasser usw. aasen- eine Nachberechnung ist dann nicht möglich.
Oder Abschlagzahlung - monatlicher Betrag welcher einmal im Jahr zwingend abzurechnen ist.
Nach deutschem Mietrecht ist die Kündigungsfrisrt inkorrekt - der Vermieter muss eine mindestens 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Ich kann Dir nur anraten - werde Mitglied in einem Mieterbund.
Heisst es dass der Vertrag wegen des Kündigungsschutzes nichtig ist? Für mich 2 Monate sind, ehrlich gesagt, super. Da ich hier auch nicht lange wohnen möchte.
Legilich diese Vertragsklausel ist für den Vermieter nichtig - sprich dieser muss sich im Falle X an die 3-monatige Frist halten, wohingegen Du mit 2-monatiger Frist kündigen darfst.
Oder heißt es, wenn wir beide so unterschrieben haben, dann gilt es für uns beide das?
Er ist zum Teil im Recht und zum Teil im Unrecht
wo er recht hat: es wurde eine Pauschale vereinbart, keine Vorauszahlung. Du bekommst nichts zurück, wenn du weniger verbrauchst
wo er unrecht hat: er darf aber auch nichts nachfordern, wenn du mehr verbrauchst.
https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html
kann mir vorstellen, dass es mit dem noch Stress geben wird. Würde auf jeden Fall dem Mieterschutzbund beitreten. Und mir bei Zeiten eine andere Alternative suchen
Wenn du ihn jetzt richtig ärgern willst: Wasser marsch!
Danke sehr! Ich finde es einfach nur so schade, dass ich nicht dafür belohnt werde, mein Geld zurückzubekommen, wenn ich weniger Wasser verbrauche. Ich liebe die Wohnung echt sehr, aber ich verstehe, dass ich schon, na endlich, etwas normales haben will, ohne Nachtspeicherofen, mit der normalen Ablösung usw. Der Vermieter ist auch sehr nett und viele Probleme will ich gar nicht machen. Ich will nur ganz normal und angenehm leben, aber ich weiß, sobald ich es jetzt ansprechen würde, wird es schon echt stressig sein. Deswegen bleibe ich hier so lang wie ich kann, bzw. bis wann ich auf eine Küche und den Umzug spare=)
Vielen Dank noch mal!
Da gibt es ja momentan keinen Grund, etwas anzusprechen.
Wenn der Vermieter irgendwann etwas nachfordern sollte, meldest Du Dich nochmal. Das darf er nämlich nicht.
Du hast den Vertrag so zu diesen Bedingungen unterschrieben, da kannst du jetzt nicht sagen "ich will aber". Grundsätzlich verstehe ich deine Argumentation schon, ich würde auch nicht das Gleiche zahlen wollen wie mein Nachbar, der jede Woche 20 mal duscht, sondern abhängig von meinem Verbrauch. Ich finde es auch missverständlich für jemanden, der noch nicht so viel Erfahrung hat mit Mietverträgen. Aber der Vermieter hat auch nichts falsch gemacht oder versucht, dich zu täuschen. Vielleicht hätte man es (du) vor Vertragsunterzeichnung nochmal alles genau durchgehen und nachfragen können. Jetzt ist nunmal das Kind in den Brunnen gefallen.
Ich weiss auch nicht, wo du genau du in Nürnberg wohnst, aber nach meinem Empfinden sind 120 Euro Pauschale, in denen die Heizkosten, das Internet und der Strom noch nicht drin sind, schon ein wenig happig für eine 2ZKB und 1 Einzelperson. Es sei denn, die Wohnung hat eine so grandiose Ausstattung und Rundum-Sorglos-Hausmeister-Service. Das bleibt abzuwarten.
Alles Gute
Ich wohne in Nürnberg im Norden , hier sind Immobilien alle teuer und mein Viertel ist schon selbst ziemlich drastisch teuer, aber sehr schön, da Altbau usw. Ich weiß dass die Wohnung leider recht teuer für mich ist, aber ich hatte kein Wahl und müsste damals umziehen. 610€ insgesamt für die Wohnung hier ist sehr sehr günstig, da alles komplett neue saniert und renoviert ist, ich glaube 120€ Nebenkosten nimmt der Vermieter was für sich und das war’s. Aber wie ich schon geschrieben habe, ich schaffe es jetzt nicht, noch mal umzuziehen und noch 2-3000€ für ne Einbauküche zu zahlen. Deswegen muss ich hier bleiben
Ja, das ist zulässig. Ihr habt eine Pauschale vereinbart, also sind die tatsächlichen Kosten für beide Seiten egal, es wird nicht abgerechnet.
Die Heizkosten sind ja nicht beinhaltet, da würde die Heizkostenverordnung gelten.
Übrigens kann der Vermieter dann auch erhöhte Grundsteuer oder Müllgebühren nicht umlegen.
Heißt es dann für mich, dass ich kein Recht habe, die Pauschale zu senken oder zu fragen, ob er die Pauschale und alle Beträge mir zeigt?
Ob da Nutzungsvertrag oder Mietvertrag steht, LATTE!
Es ist und bleibt ein Mietvertrag.
Und sorry, wenn Du einen Mietvertrag mit einer Pauschale für die Nebenkosten abschließt, dann darfst Du dich später darüber nicht beschweren!
Über eine Pauschale gibt es keine Abrechnung, also weder eine Erstattung noch eine Erhöhung, pauschal halt!
Also können dir auch die einzelnen Kosten hierzu egal sein.
Darüber macht man sich im Übrigen vorher Gedanken, nicht nach Vertragsunterzeichnung, wenn das Kind eh schon im Brunnen gefallen ist.
Dir alles Gute! 🍀🍀🍀
wie gesagt, es gibt immer was zu lernen. Jetzt weiß ich auf was ich zukünftig immer achten muss. Es ist einfach nur sehr schwer ohne jegliche Hilfe und ohne Wissen eine neue Wohnung zu suchen. Aber trotzdem danke! Zukünftig würde ich immer aufpassen
Für möblierte Wohnungen gelten doch andere Kündigungsfristen?