Treppenhausreinigung anmelden + IHK Beitrag?

2 Antworten

Möglicherweise liegt hier gar kein Gewerbe vor. Ein Gewerbe setzt voraus, dass die Absicht hat, auf Dauer damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen verdienen. Von einem Betrieb kann man hier wegen des geringfügigen Umfangs vermutlich nicht sprechen. Die Rechnungen, die Du stellst, sind möglicherweise vor allem ein Aufwendungsersatz. Das Ganze müsste einen gewissen Umfang haben, um ein Gewerbe zu sein.

Du solltest beim örtlichen Gewerbeamt anrufen (Stadtverwaltung, etc.) und dort die Situation schildern. Die können Dir dann verbindlich sagen, ob Du hier ein Gewerbe anmelden musst.

Das ist m.E. ein klassischer Fall von Scheinselbständigkeit. Du hast ja eben keine Gebäudereinigungsfirma o.ä., der Verwalter will sich nur die Sozialabgaben sparen. Bei einem Minijob wären das so 32%.

Und Du musst diese Einnahmen voll versteuern, während ein Minijob für Dich steuerfrei wäre.