Wasser- und Stromzähler Mietwohnung?

1 Antwort

In der Regel ist es so, dass

  • die Stromkosten (Grundgebühr und Verbrauch) direkt von Dir an den zuständigen Stromversorger zu zahlen sind, Du Dich also beim Stromanbieter selbst anmelden musst. Der Verbrauch läuft über Deinen eigenen Stromzähler.
  • für die Wasserkosten eine Pauschale in den monatlichen Nebenkosten vorhanden ist und eine Jahresabrechnung dann über die jährliche Betriebkostenabrechnung erfolgt, also an den Vermieter zu zahlen ist.

Bei der jährliche Betriebskostenabrechnung der Wasserkosten ist es ausserdem meist so, dass diese dann mit einem Teil nach einem Verteilerschlüssel (z.B. qm) und ein weiterer Teil über den tatsächlichen Verbrauch (Deine/n Wasserzähler) erfolgt.

Verhandeln mit dem Vermieter über Stromkosten kannst Du deshalb überhaupt nicht, sondern Dir nur den Deiner Meinung nach preisgünstigsten Anbieter aussuchen.

Bei den Wasserkosten ist ein verhandeln auch nur sehr bedingt möglich, da der Verteilerschlüssel für die Anlage insgesamt festliegt und eine Abweichung zu Lasten der Mitmieter gehen würde. Hier ist der Spareffekt dann im tatsächlichen Verbrauch.

Es gibt durchaus Mietwohnungen, bei denen auch er Kaltwasserverbrauch über Wasseruhren erfasst wird. Daher wäre es wichtig in seinem Mietvertrag nachzulesen, wie es für die betreffende Mietwohnung gehandhabt wird.

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