Meiete zahlen bei nicht gemeldeter Adresse?
Guten Tag liebe Leute, hab mal ne frage und zwar habe ich jetzt einanhalb Jahre bei einem Kollegen auf Untermiete gewohnt, möchte in den nächsten Tagen ausziehen, hab sogar ne schriftliche Kündigung schon vorbereitet und reiche die dann bei dem Vater von mein Kollegen ein weil er das Zimmer an mich Vermietet hat, Kündigungsfrist halte ich ein aber nicht mehr da
Jetzt zu den Fragen, kann ich mich sofort ummelden bei meiner neuen Adresse und wenn ja muss ich dann weiterhin Miete zahlen bei der Adresse wo ich nicht mehr Gemeldet bin ?
4 Antworten
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, aber so gar nicht!!!
Zusätzlich zu den anderen Kommentaren.
Die Mietzahlung an den alten Vermieter entfällt, wenn er die Räumlichkeiten vorzeitig anderweitig nutzen will, wenn er dein Zimmer also neu Vermietet oder selber nutzen will brauchst du ab dem Moment keine Miete zu zahlen. Lässt er dein Zimmer bis Ende der Kündigungsfrist frei, musst du zahle, kannst es aber auch bis zur Beendigung des Mietverhältnisses jederzeit weiter betreten und nutzen.
"kann ich mich sofort ummelden bei meiner neuen Adresse"
Du kannst nicht nur, Du musst.
"muss ich dann weiterhin Miete zahlen bei der Adresse wo ich nicht mehr Gemeldet bin ?"
Natürlich. Dein Mietvertrag ist zu erfüllen bis zu seinem Ende, mit dem Melderecht hat das absolut nichts zu tun.
Du musst Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen, egal ob du vorher schon ausziehst. Mietverträge sind auch mündlich gültig. Mietzahlungsverpflichtung hat nichts mit der Meldeadresse zu tun. Obendrein hast du noch gegen das Meldegesetz verstoßen.
Man ist in Deutschland verpflichtet, seinen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen zu melden bzw umzumelden. Der Fragesteller schreibt, er sei an der Adresse nicht gemeldet?
der Fragesteller hat sich wohl sehr unglücklich ausgedrückt, er meinte wohl ob er die Miete noch bezahlen mußt wenn er in dem Zimmer nicht mehr gemeldet ist weil er sich ja für die neue Wohnung umgemeldet hat.
warum?