Untermieter zahlt Miete immer zu spät...

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Abmahnen und dann kündigen.

Die gesetzl. Regelungen sind: am 3 Werktag muss die Miete gezahlt sein. Zahlt der Mieter zu spät, ist auch beim ersten Fall eine fristlose Kündigung möglich.

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag, aber wenn der Mieter so spät zahlt, würde ich das nicht zulassen.

Wenn kündigen, dann schriftlich. Mündliche Kündigungen haben keine Rechtswirksamkeit.