Kann ein Eigentümer jemand ummelden?


09.10.2022, 16:04

Ich bin Eigentümerin und lebe in meiner Wohnung. Ein Freund von mir hat einen Monat in meiner Wohnung gelebt und ist ausgezogen, aber er hat sich nicht abgemeldet und will es auch nicht tun, weil er eine Wohnung gefunden hat, in der keine Anmeldung möglich ist. Mein Problem ist jetzt, dass mein Freund zu mir ziehen wird und ich befürchte, dass er sich nicht bei mir anmelden kann, weil der andere immer noch bei mir angemeldet ist. Ich glaube, es gibt eine bestimmte Anzahl von Personen pro Quadratmeter, die man bei sich zu Hause anmelden kann. Wissen Sie, wie ich vorgehen muss, um jemanden wieder abzumelden? Ich habe eine E-Mail geschrieben, aber keine Antwort bekommen.

3 Antworten

Bei Dir geht sowohl sprachlich als auch melderechtlich einiges durcheinander. Natürlich kann der Eigentümer einer Wohnung jemanden abmelden, falls der Betroffene es nicht tut und der Mieter ausgezogen ist, selbst wenn Du seine jetzige Adresse nicht kennst. Aber den folgenden Inhalt Deiner Frage verstehe ich nicht mehr; wenn Du der Eigentümer bist, dann mußt Du die Wohnung entweder verkaufen - das geht nur mit einem Notar - oder leer stehen lassen, da Du ja selbst umziehen willst.

Loulou182 
Fragesteller
 09.10.2022, 15:08

Sorry, ich wohne in diese wohnung und möchte dass meine freund bei mir wohnt. Ich wollte wissen ob er kann sich bei mir anmelden auch wenn der alte mieter sich noch nicht umgemeldet hat... ich hab gehört mann kann nicht mehr als 2 person an melden für ein 2 zimmer wohnung

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Snooopy155  09.10.2022, 18:56
@Loulou182

Die Frage ist doch, wie groß die Wohnung ist. Eine Überbelegung bei einer 2 Zimmerwohnung liegt nicht in allen Fällen vor, egal was Du gerüchteweise gehört hast.

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Snooopy155  10.10.2022, 08:42
@Loulou182

Da Dein Freund zu Dir ziehen will, sehe ich bei dieser Wohnungsgröße keine Probleme. Ausserdem willst Du als Eigentümerin der Wohnung ihn ja nur abmelden; mehr ist auch nicht möglich!

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Du kannst deinen ausgezogenen Mieter zwar nicht abmelden, sehr wohl kannst du der Meldebehoerde aber dessen Auszug mitteilen. Ob die dann eine Zwangsabmeldung durchfuehrt oder nicht, ist von dir nicht weiter beeinflussbar und kann dir auch egal sein.

Loulou182 
Fragesteller
 09.10.2022, 15:10

Es ist mir nicht egal. Ich glaube nicht dass man kann jemand anmelden wenn jemand andere nich angemeldet ist... es ist gesetzlich geregelt denke ich schon

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DerCAM  10.10.2022, 01:04
@Loulou182

Ob dein Mieter noch bei dir gemeldet ist oder nicht spielt fuer die Anmeldung deines Freundes ueberhaupt keine Rolle. Der kann sich trotzdem bei dir anmelden.

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Ich möchte bald mit mein freund umziehen und fürchte dass er sich nicht bei anmelden könnte

Wo hin wollt ihr ziehen und bei wem genau sollte er sich warum nicht anmelden können?

er will auch nicht weil er kein Wohnung mit anmeldung gefunden hat

Was will er nicht? Ich verstehe nicht, was du uns damit sagen willst…

Er kann sich in deiner Wohnung melden, auch wenn der Kumpel noch bei dir gemeldet sein sollte. Du musst als Eigentümer eine entsprechende Bestätigung ausstellen.

Loulou182 
Fragesteller
 09.10.2022, 15:18

Ich bin Eigentümerin und lebe in meiner Wohnung. Ein Freund von mir hat einen Monat in meiner Wohnung gelebt und ist ausgezogen, aber er hat sich nicht abgemeldet und will es auch nicht tun, weil er eine Wohnung gefunden hat, in der keine Anmeldung möglich ist. Mein Problem ist jetzt, dass mein Freund zu mir ziehen wird und ich befürchte, dass er sich nicht bei mir anmelden kann, weil der andere immer noch bei mir angemeldet ist. Ich glaube, es gibt eine bestimmte Anzahl von Personen pro Quadratmeter, die man bei sich zu Hause anmelden kann. Wissen Sie, wie ich vorgehen muss, um jemanden wieder abzumelden? Ich habe eine E-Mail geschrieben, aber keine Antwort bekommen.

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orgel  09.10.2022, 17:03
@Loulou182
weil er eine Wohnung gefunden hat, in der keine Anmeldung möglich ist.

Was ist das denn für eine Wohnung, für die man sich nicht anmelden kann?
Gehe dich zusammen mit deinem Freund zum Einwohnermeldeamt und kläre das mit dem ausgezogenen Freund vor Ort. Dass man nur zwei Personen in deiner Wohnung melden kann, halte ich für eine Falschinformation. Das Einwohnermeldeamt weiß doch gar nicht, wer welche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nutzt und wie groß diese ist. Es ist auch völlig irrelevant. Würde ein Paar die Wohnung nutzen und ein Kind bekommen, müssten sie deshalb ja auch nicht ausziehen.

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