Unfall mit carSharing Auto id3 ohne Führerschein?
Hallo ich hätte mal ne frage ich und meine Freunde sind alle ohne Führerschein gefahren und sind ein Dorf weiter gefahren weil wir zu ein Kollegen wollten als wir angekommen sind ist jeder mal eine Runde gefahren als ich gefahren bin, bin ich ein Berg runter gefahren und gegen ein Stein gefaren bin so um die 40 km gefahren und als die AirBack sich Geöffnet Haben bin ich weil ich Panik hatte weggelaufen und dann bin ich so 30 min später zu Polizei und habe mich gestellt und habe alles erzählt was passiert ist auch das mein Kollege kein Führerschein hatte und sich über ein anderen Kollegen angemeldet haben ich hab das Auto nicht gesehen wie es nach den Unfall aussah meine Kollegen meinte das die Rechte seit die Rad Kappe weg war und das die Lichter bisschen kaputt wahren und meine Frage wäre was ich jz für eine Strafe bekommen meine Kollegen meinte ich muss bis zu 10.00 zahlen aber ich bin gerade 18 Jahre alt und ich verdiene gerade so meine 200€ -450€ in Monat wenn es gut läuft und was ich gemacht habe bereue ich und schäme mich weil ich hatte in 2 Monaten meine Führerschein und ich bin auch das aller erste mal gefahren und habe auch keine Versicherung
4 Antworten
Führerscheinsperre, richtig so!
Die Straftat wird von einem Richter abgeurteilt. Hier findet wohl (leider) das Jugendstrafrecht Anwendung.
Den Schaden am Auto wirst Du ebenfalls bezahlen müssen. Aufgrund dessen, dass sogar der/die Airbags ausgelöst hat, kann dieser nicht so gering, wie von den Freunden/Dir dargestellt, sein. Rechne mal Minimum mit 5.000 Euro.
Leider, da hast du Recht. Verkehrstrottel gehören für immer weg von der Straße (als Lenker)
ich hoffe die Reparatur kostet ihn mindestens 25k
Die Aushändigung des Führerscheins kann für eine „Strafzeit“ ausgesetzt werden, eine Geldstrafe musst du bezahlen oder im Gefängnis (als Ersatzleistung bei geringem Einkommen) absitzen.
Was soll man dazu sagen? Blöde Idee halt.
Entsprechend folgen jetzt Strafverfahren, eine hohe Geldstrafe (§ 21 StVG) oder eine entsprechende Anzahl Sozialstunden.
Den Schaden am Auto wirst du ebenfalls bezahlen müssen, und der dürfte angesichts der Heftigkeit des Aufpralls durchaus erheblich sein. Da du die Summe nicht auf einmal aufbringen kannst, wird die Forderung halt tituliert und kann dann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Von deinem ersten richtigen Einkommen wirst du also nicht viel haben.
Den Führerschein kannst du natürlich auch erst mal vergessen, du bist offensichtlich noch nicht reif genug, um ein Kraftfahrzeug zu führen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu noch der Schaden... das wird eine harte Zeit für dich.
Der Kollege, auf dessen Namen das Auto gemietet wurde, wird sich auch noch freuen.