Mahnung trotz Zahlung?

2 Antworten

Hallo,

solange die Fristen gewahrt wurden und du den Zahlvorgang sowie Retouren nachweisen kannst, würde ich keine Mahngebühren zahlen.

Du hättest besser beide Bestellungen getrennt bearbeiten sollen, denn was uns als Kunde logistisch einfach erscheint, ist im Online Handel etwas komplizierter.

Du kannst und mußt jetzt nur die Zahlung der Käufe, sowie die Rücksendungsware(Retouren) belegen !

"Die Artikel, die ich nicht behalten habe, wurden zurück geschickt und den Restbetrag beider Bestellungen habe ich unter Angabe von nur einer Bestellnummer zusammen überwiesen. Alles geschah innerhalb der Frist."

Dir sollte klar sein, das Du das verursacht hast, indem Du nur eine Bestell-Nr. angegeben hast. Deshalb hat der Händler so verfahren. Woher sollte er wissen, das Du 2 Bestellungen bei der Rücksendung zusammengefasst hast?

"Den Teilbetrag für die 1. Bestellung hat der Onlinehandel behalten und der Teilbetrag für die 2. Bestellung wurde mir vor 2 Tagen zurück überwiesen."

Klar Du hast nur die 1. Bestellung reklamiert und auch dort nur die Bestell-Nr. angegeben. Jetzt kannst Du auf Gnade hoffen. Du hast beim Händler jede Menge Arbeit verursacht. Schon die Angabe der 2. Bestell-Nr. hätte Klarheit geschaffen.