Darf ich das Geld der Versicherung behalten?

2 Antworten

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Klar muss man etwas, was einem nicht zusteht, zurückgeben. Also nicht ausgeben, sondern gesondert in einem Sparbuch aufbewahren, für den Fall dass die Versicherung den Fehler merkt.

Nur Du musst jetzt nicht aktiv werden, das muss die Gesellschaft schon machen. Wenn Du ganz viel Glück hast merken die den Fehler nicht. Ob es Verjährungsfristen gibt, weiß ich nicht, wäre aber zu prüfen.

Sokol Mihajlovic

Anders gefragt: Sie bezahlen eine Rechnung und irrtümlich eine Woche später die Rechnung ein zweites Mal. 

Wollen Sie Ihr Geld zurück? 

Seien Sie fair, benachrichtigen Sie die Versicherung und zahlen das Geld von sich aus zurück. 

Wenn Sie selber unbemerkt zweimal zahlen, freuen Sie sich auch, wenn Sie darauf aufmerksam gemacht werden.