Zwei 450€ Jobs und eine Honorartätigkeit?
Hallo, ich habe bereits einen 450€ Job und verdiene über eine Honorartätigkeit ca. 1000€ pro Monat. Dazu fange ich in Kürze einen zweiten 450€ Job an.
Durch meine Honorartätigkeit werde ich in 2020 um die 8000€ verdienen, durch meinen ersten Nebenjob ca. 2500€ und in meinem neuen Nebenjob nochmal ca. 1100€ bis Ende des Jahres
Dazu habe ich 3 Monate während der ersten Corona Monate eine Teilzeitstelle gehabt, bei der ich bereits Steuern gezahlt habe und habe da ca. 2000 Euro netto verdient.
Meine Fragen lauten, erstens wie der zweite 450€ Job zu versteuern ist?
Zweitens, ob meine bereits versteuerte Teilzeitbeschäftigung überhaupt in die Steuererklärung gehört?
Und drittens, kann ich einen meiner zwei 450€ Jobs bei der Krankenkassenauskunft weglassen, da ich mich freiwillig selbstständig versichern muss?
2 Antworten
Zwei 450,- Euro Jobs, werden zu einem 900,- Euro job in der Gleitzone.
Es wird etwas Lohnsteuer fällig, aber das, was Geld kostet ist die Sozialversicherung. Gehe zu einem der Arbeitgber und lasse den 450,- Euro Job zu einem 480,- Euro Job machen. Die Kosten sind für den Arbeitgeber die gleichen.
Ob er auf einen 450,- Euro Job 144,- Euro Sozialabgaben zahlt, oder auf 480,- Euro 23 % Arbeitgeberanteile ist von der Summe vergleichbar. Du hast natürlich dort netto etwas weniger, aber der zweite 450,- Euro Job funktioniert und bleibt Dir erhalten.
So, oder so zahlst Du in diesem Jahr keine Einkommensteuer. Im nächsten Jahr würden 12*480,- dann natürlich 5760,- Lohn anfallen. Bei der selbständigen Tätigkeit müsstest Du bei den Kosten etwas zusammen kratzen, damit es wenig Steuer wird.
Vielen Dank für die Antworten! Es hat mir sehr geholfen und ich konnte alles so abklären, dass es passt :)
2020 8.000,- Euro Honorartätigkeit + 3*480,- sind 9.440,-. Da sind der Arbeitnehmerfreibetrag und Kleinkram noch nicht abgezogen. Minijob wird pauschal versteuert worden sein.
im nächsten Jahr 5.760,- Euro (12*480,-) abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag = 4760,- . Dazu kommen dann die (vermutlich noch nicht um Betriebsausgaben verminderten) 8.000,-. bei 12760,- ginge zwar noch die Vorsorgepauschale runter, aber um auf 9.696,- Euro runter zu kommen, muss noch etwas einfallen.
Aber selbst wenn da 2.000,- zum versteuern blieben, die 280,- Euro werfen den Steuerpflichtigen nicht um. besser 2.000,- - 280,- = 1.720,- in der Tasche, als auf die 2.000,- zu verzichten.
Ach so, ich hatte gelesen/verstanden, dass in 2020 für 3 Monate jeweils 2.000,-€ netto verdient wurden. Die auch besteuert wurden, sodass es eigentlich nicht 2.000 netto insgesamt für 3 Monate sein können, sondern 9.000 brutto.
Dann sähe die Rechnung ja anders aus, Aber ich hab das wohl auch falsch verstanden.
1. Zur KV
Das Einkommen aus einem Minijob wird nicht zur Beitragsberechnung für die freiwillige KV herangezogen, siehe hier.
Auch nicht, wenn Du es als solches angibst.
2. Natürlich gibst Du den Bruttolohn in der Anlage N an. Die Daten hat das FA ohnehin. Und die vereinnahmte Lohnsteuer wird ja angerechnet.
Keine Steuer oder keine Steuernachzahlung? Bei 9.000,-€ Bruttolohn plus 8.000 Honorar ( plus zwei oder drei Monate Gleitzone)?