Zwei 450€ Jobs und eine Honorartätigkeit?

2 Antworten

Zwei 450,- Euro Jobs, werden zu einem 900,- Euro job in der Gleitzone.

Es wird etwas Lohnsteuer fällig, aber das, was Geld kostet ist die Sozialversicherung. Gehe zu einem der Arbeitgber und lasse den 450,- Euro Job zu einem 480,- Euro Job machen. Die Kosten sind für den Arbeitgeber die gleichen.

Ob er auf einen 450,- Euro Job 144,- Euro Sozialabgaben zahlt, oder auf 480,- Euro 23 % Arbeitgeberanteile ist von der Summe vergleichbar. Du hast natürlich dort netto etwas weniger, aber der zweite 450,- Euro Job funktioniert und bleibt Dir erhalten.

So, oder so zahlst Du in diesem Jahr keine Einkommensteuer. Im nächsten Jahr würden 12*480,- dann natürlich 5760,- Lohn anfallen. Bei der selbständigen Tätigkeit müsstest Du bei den Kosten etwas zusammen kratzen, damit es wenig Steuer wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Keine Steuer oder keine Steuernachzahlung? Bei 9.000,-€ Bruttolohn plus 8.000 Honorar ( plus zwei oder drei Monate Gleitzone)?

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@Andri123

2020 8.000,- Euro Honorartätigkeit + 3*480,- sind 9.440,-. Da sind der Arbeitnehmerfreibetrag und Kleinkram noch nicht abgezogen. Minijob wird pauschal versteuert worden sein.

im nächsten Jahr 5.760,- Euro (12*480,-) abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag = 4760,- . Dazu kommen dann die (vermutlich noch nicht um Betriebsausgaben verminderten) 8.000,-. bei 12760,- ginge zwar noch die Vorsorgepauschale runter, aber um auf 9.696,- Euro runter zu kommen, muss noch etwas einfallen.

Aber selbst wenn da 2.000,- zum versteuern blieben, die 280,- Euro werfen den Steuerpflichtigen nicht um. besser 2.000,- - 280,- = 1.720,- in der Tasche, als auf die 2.000,- zu verzichten.

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@wfwbinder

Ach so, ich hatte gelesen/verstanden, dass in 2020 für 3 Monate jeweils 2.000,-€ netto verdient wurden. Die auch besteuert wurden, sodass es eigentlich nicht 2.000 netto insgesamt für 3 Monate sein können, sondern 9.000 brutto.

Dann sähe die Rechnung ja anders aus, Aber ich hab das wohl auch falsch verstanden.

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@Andri123

Stimmt die 2.000,- hatte ich überlesen, aber da hat er ja anscheinend steuern gezahlt. Da sind wir dann bei 11.440,-, aber nach Abzug von Arbeitnehmerfreibetrag un Vorsorgepauschale ist das auch auf null.

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Vielen Dank für die Antworten! Es hat mir sehr geholfen und ich konnte alles so abklären, dass es passt :)

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1. Zur KV

Das Einkommen aus einem Minijob wird nicht zur Beitragsberechnung für die freiwillige KV herangezogen, siehe hier.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen-2005028&ved=2ahUKEwi2w67M05PsAhXR_aQKHXRvB5EQFjAKegQIDBAC&usg=AOvVaw2jG8smKm50l1Ywq6scuBQc

Auch nicht, wenn Du es als solches angibst.

2. Natürlich gibst Du den Bruttolohn in der Anlage N an. Die Daten hat das FA ohnehin. Und die vereinnahmte Lohnsteuer wird ja angerechnet.