Zwei 450€ Jobs und eine Honorartätigkeit?

2 Antworten

Zwei 450,- Euro Jobs, werden zu einem 900,- Euro job in der Gleitzone.

Es wird etwas Lohnsteuer fällig, aber das, was Geld kostet ist die Sozialversicherung. Gehe zu einem der Arbeitgber und lasse den 450,- Euro Job zu einem 480,- Euro Job machen. Die Kosten sind für den Arbeitgeber die gleichen.

Ob er auf einen 450,- Euro Job 144,- Euro Sozialabgaben zahlt, oder auf 480,- Euro 23 % Arbeitgeberanteile ist von der Summe vergleichbar. Du hast natürlich dort netto etwas weniger, aber der zweite 450,- Euro Job funktioniert und bleibt Dir erhalten.

So, oder so zahlst Du in diesem Jahr keine Einkommensteuer. Im nächsten Jahr würden 12*480,- dann natürlich 5760,- Lohn anfallen. Bei der selbständigen Tätigkeit müsstest Du bei den Kosten etwas zusammen kratzen, damit es wenig Steuer wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SL1311 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 11:37

Vielen Dank für die Antworten! Es hat mir sehr geholfen und ich konnte alles so abklären, dass es passt :)

Andri123  01.10.2020, 16:49

Keine Steuer oder keine Steuernachzahlung? Bei 9.000,-€ Bruttolohn plus 8.000 Honorar ( plus zwei oder drei Monate Gleitzone)?

wfwbinder  01.10.2020, 17:37
@Andri123

2020 8.000,- Euro Honorartätigkeit + 3*480,- sind 9.440,-. Da sind der Arbeitnehmerfreibetrag und Kleinkram noch nicht abgezogen. Minijob wird pauschal versteuert worden sein.

im nächsten Jahr 5.760,- Euro (12*480,-) abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag = 4760,- . Dazu kommen dann die (vermutlich noch nicht um Betriebsausgaben verminderten) 8.000,-. bei 12760,- ginge zwar noch die Vorsorgepauschale runter, aber um auf 9.696,- Euro runter zu kommen, muss noch etwas einfallen.

Aber selbst wenn da 2.000,- zum versteuern blieben, die 280,- Euro werfen den Steuerpflichtigen nicht um. besser 2.000,- - 280,- = 1.720,- in der Tasche, als auf die 2.000,- zu verzichten.

Andri123  01.10.2020, 22:59
@wfwbinder

Ach so, ich hatte gelesen/verstanden, dass in 2020 für 3 Monate jeweils 2.000,-€ netto verdient wurden. Die auch besteuert wurden, sodass es eigentlich nicht 2.000 netto insgesamt für 3 Monate sein können, sondern 9.000 brutto.

Dann sähe die Rechnung ja anders aus, Aber ich hab das wohl auch falsch verstanden.

wfwbinder  02.10.2020, 05:22
@Andri123

Stimmt die 2.000,- hatte ich überlesen, aber da hat er ja anscheinend steuern gezahlt. Da sind wir dann bei 11.440,-, aber nach Abzug von Arbeitnehmerfreibetrag un Vorsorgepauschale ist das auch auf null.

1. Zur KV

Das Einkommen aus einem Minijob wird nicht zur Beitragsberechnung für die freiwillige KV herangezogen, siehe hier.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen-2005028&ved=2ahUKEwi2w67M05PsAhXR_aQKHXRvB5EQFjAKegQIDBAC&usg=AOvVaw2jG8smKm50l1Ywq6scuBQc

Auch nicht, wenn Du es als solches angibst.

2. Natürlich gibst Du den Bruttolohn in der Anlage N an. Die Daten hat das FA ohnehin. Und die vereinnahmte Lohnsteuer wird ja angerechnet.