Provisionsgeschäft / Vermittlungsgeschäft im Ausland. In Deutschland versteuern?

5 Antworten

 Wie muss ich diese Provision versteuern ? Oder ist Diese Steuerfrei, da es eine Innergemeinschaftliche Lieferung ?

Also es geht Dir um die Umsatzsteuer.

Erstmal, es ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung, dass kann beim Ort der sonstigen Leistung schon ganz wichtig sein.

Dann ist Dein Kunde ja wohl der Vermieter und die sonstige Leistung die Du erbringst ist die Vermittlungsleistung.

Du stellst dem Mieter im Auftrage des Vermieters die Vermietungsleistung in Rechnung.

Du berechnest dem Vermieter die Provision für Deine Tätigkeit.

Die Leistung, die Du dem Vermieter berechnest ist für sein Unternehmen (der Vermieter ist, auch wenn er die Ferienwohnungen im Privatbesitz hat, Vermieterunternehmer). Damit ist Ort der sonstigen Leistung gem. § 3 a UStG das Land in dem die Ferienwohnung liegt.

Was Du von dem Vermieter brauchst ist die Umsatzsteuer ID. Dann berechnest Du ohne Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

danke erstmal für deine Antwort. Genau der Unternehmer in dem jeweiligen Land hat di Umsatzsteuer abzuführen. Ich schreibe Ihm dann einfach eine Rechnung mit der Provision netto. Auf die Rechnung schreibe ich beide UstID drauf. Gebucht wird das ganz über Steuerfreie Umsätze bzw. Sonstige Leistung.

Grüße Dan

Ich vermittel für diverse Firmen Ferienwohnungen in Deutschland. Ähnlich wie booking.com Wenn ich eine Ferienwohnung vermittelt habe, schreibe ich dem Kunden einen Vermittlungsvertrag. Dieser überweist auf mein Konto die Kosten für die Ferienwohnung und ich behalte meine Provision ein und leite den Restbetrag weiter an die Firma in Spanien.

Nein ich vermittel nur. Und bekomme dafür eine Provision.

Wieder mal sehr wirr.

Vermietest Du nun oder vermittelst Du?

Warum sollen Provisionen steuerfrei sein (bringst Du Umsatz- u. Einkommensteuer durcheinander)?

Bitte genauer.