Masterarbeit (mit Gehalt) im Ausland - wie versteuern bei erstem Job?

1 Antwort

Diese Einkünfte muss du auf der Anlage WA-ESt angeben, ganz oben, die unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Bei einer Zusammenveranlagung fließen alle Ehegatteneinkünfte in die Veranlagung ein, sonst muss man eben die getrennte Veranlagung wählen, die weiderum andere Nachteile hat.