Kündigung?

5 Antworten

Aber kann ich kündigen?
bekomm ich eine Sperre?

dieses Thema solltest Du unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung mit dem Arbeitsamt in einem pers. Gespräch ( in Begleitung einer Person Deines Vertrauens - falls später eine Zeugenausage benötigt wird ) klären.

wfwbinder  26.09.2023, 11:33

Guter Vorschlag.

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Halte doch erst einmal die Füße still, so lange du AU bist, du bekommst im Normalfall erst einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach für 72 Wochen KG.
In dieser Zeit müssest du nicht kündigen, sollte dich dein Arbeitgeber kündigen kannst du dich zwar beim AA melden, aber die sind erst wieder für dich zuständig wenn du wieder gesund bist, erst dann kannst du ALG1 beantragen.

klar kannst du kündigen, würde ich dir nicht empfehlen, und dann bekommst du eine Sperre, es sei denn dein Job würde in Zukunft eh da wegrationalisiert dann ist es nicht selber verschuldet.

Kündigen kann der AG, aber nicht solange du krank bist, aber Erfahrungsgemäss wird der warten, bis du gesundet bist, und wenn du da auftauchst, eine aussprechen aus welchem Grund auch immer.

Ich würde mich in der Zeit nach einem anderen Job umsehen, Zeit hast du ja jetzt genug, und dann dich kündigen lassen und gleich beim anderen anfangen...

Bei mir war das damals etwas anders, ich hatte schon neuen Job unterschrieben und deswegen krank gemacht und das krankmachen als druckmittel benutzt, ist zwar verwerflich, aber ging leider nicht anders, habe da das doppelte verdient, und ein Jahr später bin ich dort als Abteilungsleiter aufgestiegen,

Also ich würde mich kündigen lassen, aber erst neuen Job in der Rückhand haben.

alles Gute dir

Eifelia  26.09.2023, 11:00

Sorry, aber das stimmt so nicht. Sowohl kann man mit ärztlichem Attest, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, selbst ohne Sperrzeit kündigen, als auch kann der ARbeitgeber während einer Krankheit kündigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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DerCAM  26.09.2023, 11:16
Kündigen kann der AG, aber nicht solange du krank bist

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfaehigkeit hindert den Arbeitgeber keineswegs an einer Kuendigung. In diesem Fall ("auf ärztlichem Rat soll ich nicht mehr ins Geschäft zurück gehen") koennte sie evtl. sie sogar ein Kuendigungsgrund sein.

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tellerchen  26.09.2023, 12:36
@DerCAM

das würde ich dem AG nicht auf die nase binden, Krankheitsdatenschutz, ebenso würde ich nicht sagen, wenn du einen neuen Job schon in Aussicht hast...je mehr Druck beim AG je höher vielleicht die Abfindung...

Warum und wieso krank, hat den AG nicht zu interessieren

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Wichtig ist dass du vor der Kündigung die ärztliche Empfehlung zu kündigen schriftlich hast. Und so schnell wie möglich mit der Arbeitsagentur zu sprechen.

Mit entsprechendem ärztlichem Attest kannst Du eine Kündigung auf ärztlichen Rat aussprechen, ohne das eine Sperrzeit entsteht - das solltest Du aber natürlich VOR der Kündigung absichern.