Unverschuldete Minusstunden nacharbeiten?

3 Antworten

"ich bin aber nur 5 Tage die Woche je 8 Stunden eingeplant, kann somit gar nicht auf 175 Stunden kommen. Sondern nur auf 150 manchmal etwas mehr."

Die Berechnung passt nicht so ganz:

5 x 8 = 40 Wochenstunden x 4,3 Wochen/Monat =

172 Std/Monat.

Dein AG schuldet Dir gem. AV die Arbeitszeit.

Kannst Du ohne eigenes Verschulden diese Arbeit nicht durchführen, bietest Deine Arbeitskraft aber an, dann trägt das Risiko der Arbeitgeber.

Du kannst für einen Wasserschaden nichts! Bleibt das Geschäft zu und der Arbeitgeber kann Dich nicht einsetzen, dann ist das vom Arbeitgeber dennoch zu vergüten!

Und was Deine Arbeitstunden angeht:

Ein Monat besteht aus durchschnittlich 4,35 Wochen:

8 Stunden mal 5 Tage mal 4,35 Wochen ergibt bei mir 174 Stunden im Monat!

Oder wie rechnest Du das?

mobvb1909 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:41

Danke für dein Kommentar. Das heißt ich muss diese entstandenen Minusstunden nicht nacharbeiten? So war nämlich auch mein Stand daher hat es mich gewundert das er entweder das verlangt hat oder mir die Stunden vom Lohn abziehen will.

Was die Arbeitszeiten angeht ich arbeite am Tag 7,5 Stunden exklusive 30 min Pausen, manchmal etwas mehr und bin somit zB im Monat April auf 151,25 Stunden gekommen.

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Den ersten Monat konnte ich aber wegen eines Wasserschadens im Geschäft nicht arbeiten.

Nicht Dein Problem - Arbeitgeberrisiko - er muss Dich entsprechend Deiner vertraglich vereinbarten Stunden bezahlen, auch wenn Du wegen des Wasserrohrbruchs nicht arbeiten konntest.

habe ich einen Vertrag über 175 Stunden im Monat,

da ein Arbeitsmonat i.d.R. monatsdurchschnittlich 21,75 Arbeitstage * 8 Stunden hat läge die Arbeitszeit dann bei 174 Stunden.

mobvb1909 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:46

Das heißt er kann auch nicht verlangen dass ich diese stunden teilweise nacharbeite? das war nämlich seine aussage das es bis zu einem bestimmten Rahmen geht das er das verlangt. obwohl auch meine recherchen ergeben haben dass er das gar nicht verlangen kann.

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