Arbeitgeber verschollen

3 Antworten

An wen kann man sich wenden, wie sieht es mit Kündigung aus, was sagt man dem JobCenter?

Wenn es nur um die Zustellung der Kündigung geht, dann ist der letzte Aufenthaltsort ja wohl bekannt und dahin schickst Du Deine Kündigung. Ich hoffe doch, dass Du nicht auf die Kündigung des Arbeitgebers wartest. Wenn das wirklich so ist wie von Dir beschrieben, wird die wohl niemals kommen und wenn dann kein entsprechendes Vermögen vorhanden ist, würde es mit der Realisierung Deiner Ansprüche ganz schlecht aussehen.

Und dem Jobcenter beschreibst Du den Fall so wie er sich ereignet hat.

Deine Frage nach der Lebensgefährtin kann man Dir auf Grund des geschilderten Sachverhalts nicht beantworten. Der Status "Lebensgefährtin" ist arbeitsrechtlich bedeutungslos. Anders würde es aber beispielsweise aussehen, wenn die Lebensgefährtin Vollmachten hat oder wenn der Handwerksbetrieb beispielsweise als GmbH organisiert war und sie die Geschäftsführerin wäre. Dazu schreibst Du nichts, ich nehme daher an, dass die genannten Umstände wohl nicht vorliegen.

Ein Anwalt kann Dich zwar rechtlich beraten, Dir nicht vorhandenes Geld verschaffen aber könnte er nicht. Dafür mußt Du ihn bezahlen. Ob das bei dem beschriebenen Sachverhalt sinnvoll ist, mußt Du wissen. Ich habe da meine Zweifel.

der Weg sollte zum Jobcenter führen, dort klärst Du, wie es für Dich am besten ist, um bei Eigenkündigung dann keine Sperre zu erhalten. Zu Anwalt würde ich deshalb nicht gleich gehen.

Was hälst du von einer Vermisstenanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle, insbesonders wenn die Suizidgefährdung eigentlich kein Geheimnis ist.....