Kündigung in der Schweiz Ausnahmen bei einer sperre?

1 Antwort

Hallo,

JA und NEIN ‼️

JA es ist möglich, aber nur wenn es einen wichtigen Grund für den Umzug bzw. der Eigenkündigung gab.

NEIN wenn es für den Umzug/Eigenkündigung keinen nachvollziehbaren wichtigen Grund gab.

Die Hürde liegt verhältnismäßig hoch, sieh hier selbst:

https://www.arbeitsrechte.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

🙋‍♀️