Eigenkündigung auf ärztlichen Rat?

4 Antworten

Ich würde derzeit nicht kündigen - sondern abwarten, wie sich der Gesundungsverlauf entwickelt.

Ansonsten würde ich vor Einreichung einer Kündigung Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen.

lotte2102019 
Fragesteller
 02.07.2022, 08:34

Da ich durch die Arbeit krank geworden bin, wird es sich nicht bessern solange ich in dem Betrieb angestellt bin…

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rocko597  02.07.2022, 08:39
@lotte2102019

Solange du im Krankenstand bist, gehst ja eh nicht arbeiten. Und die Rekonvaleszenz psychischer Erkrankungen dauert auch länger als ein paar Tage. Du bist in psychiatrischer Behandlung? Wäre von Vorteil

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lotte2102019 
Fragesteller
 02.07.2022, 08:43
@rocko597

In psychischer Behandlung bin ich noch nicht. Habe einen Termin in einem halben Jahr bekommen.

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rocko597  02.07.2022, 11:07
@lotte2102019

Das ist viel zu spät. Du musst JETZT mit der Behandlung anfangen. Solltest du in einer Staft leben, in der Psychotherapeuten ausgebildet werden, geh dort hin. Studenten in den letzten Semestern bieten Therapien für 10-15€/Sitzung an.

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wilees  02.07.2022, 14:20
@lotte2102019

Versuche bitte einen kürzerfristigen Termin für eine stationäre Behandlung zu erhalten.

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lotte2102019 
Fragesteller
 02.07.2022, 15:21
@wilees

ich wohne in einer ländlichen Gegend in der die Abdeckung durch Psychiater und Psychosomatische Kliniken sehr gering ist. In der Klinik stehe ich auf der Warteliste, da ich nicht akut suizid gefährdet bin. Zusätzlich habe ich noch ein kleines Kind, deren Betreuung sichergestellt werden muss. Ich werde nun nochmal versuchen eine früheren Termin bei einem Psychologen zu bekommen…

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Warum kündigen, wenn Du krank und zu Hause bist.

Und bevor Du kündigst, hole dir einen Termin beim JC und bespreche mit denen alles.

Eine Sperre hast Du nicht zu befürchten, wenn Du ein Attest hast.

Ich persönlich würde aber erst einmal im Krankenstand bleiben.

Und PS:

Bevor Du kündigst, unterhalte dich doch mit dem AG ohne das Du was vom Attest erzählst!

Vielleicht kannst Du ja auch einen Auflösungsvertrag verhandeln, versüßt mit einer kleinen Abfindung. Vielleicht .........

Vor Einreichung einer Kündigung Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen.

Hallo, ich hab ebenso auf ärztlichen Rat gekündigt. Du musst es nur nachweisen können. Ich habe keine Sperre bekommen.

Gruß

lotte2102019 
Fragesteller
 02.07.2022, 08:57

Warst du auch im Krankengeld ? Oder wie war das während der Kündigungsfrist ?

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Mila2020  02.07.2022, 09:03
@lotte2102019

Beim ersten mal Ja, beim zweiten Mal nicht. Ich habe auch sehr starke Gesundheitliche Probleme gehabt. Ich musste zweimal auf ärztlichen Rat kündigen. Erkundige dich zunächst einmal bei deiner Arbeitsagentur, bzw. auch bei deiner Krankenkasse, was du in so einem Fall machen kannst. Mir hat das Arbeitsamt mittlerweile eine Umschulung genehmigt und finanziert es auch. Wie gesagt, solange du alles nachweisen kannst, wirst du auch nicht im Stich gelassen.

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