Kaufsvertrag mit einem Azubi?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ichs richtig verstanden haben, meinst du, dass der Azubi für die Firma einen Kaufvertrag geschlossen hat.

In diesem Fall dürfte der Kaufvertrag nichtig sein, da der Azubi höchst wahrscheinlich kein Prokurist ist.

Bisschen mehr Hintergrund wär auch praktisch

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@Typderfinanzen

D.H. Kann aber auch Handlungsbevollmächtigt sein. Sprich i.V. sein. Dann darf er auch ohne Prokuristenstatus.

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@alfalfa

ja, aber da der ausbilder nichts davon wusste, gehe ich davon aus dass er nicht handlungsbevollmächtigt war

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Die Frage ist einzig ob der Azubi eine Zeichnungsbefugnis für diesen Vertrag hatte. Wenn nein, dann wird er entsprechenden Ärger bekommen, denn er hat dann seine Befugnisse überschritten.

Natürlich. Ein Azubi ist doch prinzipiell geschäftsfähig. Den Ausbilder geht das gar nichts an.

Einzige Frage ggf: Wie alt ist der Azubi ?

Gruss

Barmer

Ich meine, Azubis dürfen nicht für alle Arbeiten eingesetzt werden: der Azubi darf nur mit Aufgaben betraut werden, denen er der Situation körperlich/geistig gewachsen ist. Es kommt darauf an, im letzten Ausbildungsjahr dürften so meine ich, die Voraussetzungen gegeben sein. ist lediglich eine subjektive Einschätzung von mir. K.

Werfe mal einen Blick in § 56 HGB. Ich glaube schon, dass ein solcher Vertrag gültig ist und zwar uneingeschränkt:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__56.html

Da steht aber gerade nichts von Käufen.

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@barmer

Es geht hier um einen VERkauf! Also genau um den im Gesetz behandelten Fall.

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@Privatier59

Sorry, ist die Person vertretungsberechtigt ist die einzige Frage. Ich kennen keinen AZUBI mit Prokura! Insofern falscher Paragraf.

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@alfalfa

Das ist gerade KEIN Fall von Prokura oder ansonsten ausdrücklich erteilter Vollmacht. Es geht um ANSCHEINSVOLLMACHT zum Schutz des Kunden! Deswegen steht im Gesetz ja auch GILT!!!!

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