ebay kleinanzeigen käufer zahlt nicht?

3 Antworten

Wenn ihr euch geeinigt habt, liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, es ist ein KV zustande gekommen.

Rechtlich hast Du einen Anspruch auf Vertragserfüllung.

Nun kommt es auf den Betrag an, ob man das nun weiterverfolgen will oder besser wieder zum Verkauf einstellt.

Theoretisch ja, praktisch macht man kein Aufheben drumm und stellt den Artikel wieder ein oder Kontaktiert die anderen Interessenten ob davon noch jemand Interesse hat.

Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder schriftlich

Du schreibst hier nix zum Wert der Ware.

Bei geringem Betrag lohnt sich keine Klage bzw Anzeige, wird eh eingestellt.

Einfach nochmal einstellen.

Ich hoffe für Dich, das war nicht nur ein Trick, um Dein Konto zu plündern