Grundschulden übertragen und auf "Vorrat behalten"

4 Antworten

schrecan: Aus Kostenersparnissicht ist deine Idee vom Erhalt der Grundschulden zur Besicherung aktueller Darlehen und als Reserve für künftige Kredite gar nicht so abwegig. Nur darfst du uns nicht fragen, wie die Abwicklung von statten gehen könnte. Vielmehr müssen deine Gläubiger mit der Zersplitterung der Grundschulden einverstanden sein und dein Notar wird dir den Weg aufzeigen. Du solltest jeodch eins bedenken, so mein vorsorgl. Hinweis, dass die "freien Grundschuldteile" jederzeit von Gläubigernmit titulierten Forderungen gepfändet werden können. Und ob du wirklich nennenswerte Kosten durch die Aufspaltung, Abtretung und Wahrung im Grundbuch sparst, bleibt dahingestellt.

Mein Rat: Völlig lastenfrei erwerben. Grundschulden nach Bedarf gem. den jeweiligen Bedingungen und Formularwerken der Geldgeber neu bestellen.

Warum verlangt Ihr nicht vom Verkäufer, dass er die Löschung der Grundschulden vornimmt? Das wäre die normale Lösung und auch für Euch die kostengünstigste. Übertragungen oder Splitten von Grundschulden ist nämlich mit Gebühren verbunden, für die Ihr dann geradestehen müssst

Für die Finanzierung der Immobilie wird dann eine neue Grundschuld über den von Euch gewünschten Betrag zugunsten des Kreditgebers eingetragen. Wenn Ihr dann später neue Kredite in Anspruch nehmt, können ja weitere Grundschulden eingetragen werden.

Danke für Deine Antwort! Mir ist schon klar, dass eine Löschung auf Kosten des Verkäufers und Neueintrag in der erforderlichen Höhe der geradlinigste Weg ist. Ohne die Gebührensätze genau recherchiert zu haben, ist es aber wohl so, dass eine Übertragung günstiger als ein Neueintrag ist.

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Mein Rat: lastenfreies Grundbuch vereinbaren. Alles andere ist m. E. am falschen Ende gespart. Außerdem schaffst du damit klare Grundbuchverhältnisse für jeden Finanzierer. Was die weitere Finanzierung angeht, bedenke, dass sich ein möglicher dritter Gläubiger mit dem Vorrang einverstanden erklären müßte. Dies ist kein Selbstgänger. Im übrigen gehst du bei Übernahme bereits eingetragener Grundschulden das Risiko ein, dass die finanzierende Bank das Spielchen nicht mitmacht, weil beispielsweise die Bedingungen nicht den Erfordernissen der Bank entsprechen.

Das ist doch Kokolores - du hast vermutlich noch nie ein Grundbuch gesehen ????

Zunächst muss nach der notrariellen Eigentumsübertragung mittels Löschungsbewilligung der Voreigentümer gelöscht werden, man nennt das Rötung und dann werden die neuen Eigentümer eingetragen. Un in den weiteren Abteilungen des Grindbuches, dort wo die Grundschuld eingetragen wird sollte das auch geändert werden. Dort steht eine Lastenpverpflichtung zugunsten einer Bank.

Und wenn du von einer neuen Bank eine Hypothek bewilligt haben möchtest: die will in dieser Abteilung Lastenfreiheit sehen und nichts anderes.

Das hat mir jetzt nicht wirklich weiter geholfen - danke trotzdem, dass Du DIr die Zeit genommen hast, auf meine Frage zu antworten...

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