Wie kann ich geerbtes Geld besichert in die Zugewinngemeinschaft einbringen?

4 Antworten

Wem ein Grundstück gehört, steht im Grundbuch.

Mit Ehepartner vor einem Jahr gemeinsam eine Wohnung gekauft

Klingt nach 50:50. Nehmen wir das also so an.

Dir gehört ein halbes Haus und deiner Frau auch. Daran ändert sich auch nichts, es sei denn, eine Haushälfte (oder ein Hausteil) wird verschenkt, vererbt oder verkauft.

So.

Und dann gibt es da noch ein Darlehen, welches ihr gemeinsam aufgenommen habt. Also wohl ebenfalls zu gleichen Teilen. Ihr ist eine Hälfte des Darlehens zuzurechnun und dir die andere.

Nun willst du beide Hälften des Darlehens tilgen. Also aus meiner Sicht sieht das glasklar nach einer Schenkung aus: Du schenkst ihr das halbe offene Darlehen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden.

Aber was hat das jetzt mit dem Grundstück zu tun? Da ist doch nichts dran passiert, insbesondere wurde nichts davon an dich verschenkt, vererbt oder verkauft.

Mir ist auch nicht klar, warum das Grundstück plötzlich 70.000 Euro weniger wert sein soll. Bei einer Scheidung nimmt halt jeder seine Hälfte vom Haus und fertig.

Schuldenfrei ist es dann ja dank deiner Großzügigkeit.

Okay, mit Schenkung haste irgendwie schon Recht. Will ich aber so nicht.

Von Grundstück war aber nicht die Rede. Eine Wohnung im Mehrparteienhaus, guter Preis in guter Lage ;-)

So wie Du schreibst....nimmt halt jeder seine Hälfte....genau das will ich vermeiden, wenn ich mein Erbe einsetze. Wir können uns die mtl. Raten sparen, und das Geld verleben. Aber dann will ich sicher sein, im schlimmsten Fall nicht auch noch mein investiertes Erbe teilen zu müssen.

Aber ich seh schon, dass wird knifflig. Werde das nur schriftlich mit Anwalt oder Notar hinbekommen.

Danke Euch für die Antworten.

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@Jakob201701

Von Grundstück war aber nicht die Rede. Eine Wohnung

Auf jeden Fall solltest du dir noch die Definition von "Grundstück" gönnen.

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Deine eigentliche Frage kann ich dir leider nicht beantworten, was ich dir aber sagen kann, dass du mit ziemlicher Sicherheit das Darlehen nicht komplett tilgen kannst, außer du hast das im DL-Vertrag so vereinbart, würde mich aber wundern. Die Bank wird dich sonst nicht aus dem Vertrag lassen, außer du verkaufst die Wohnung und auch dann wird es sehr teuer aufgrund der noch offenen Restlaufzeit des Darlehens(Zinsbinsung). Ablösen geht zum Zinsbindungsende oder z.B. bei einem variablen Zinssatz. Vllt hilft dir das trotzdem

Das ist sicherlich nicht einfach. Als erstes zäht das Erbe ja nicht zum Zugewinn, müste eigentlich nicht ausgeglichen werden.

Wenn dann aber ein Kredit abgelöst wird, der in den Bereich des Zugewinns fällt, könnte das auch als Schenkung verstanden werden.

Ähnliche Fälle wurden ja bereits entschieden. Wenn man z. B. mit dem Betrag den Umbau einer Immobilie finanzieren würde, die beiden per ideellem Anteil gehört, muss die Wertsteigerung ja auch geteilt werden.

@Gecko Das habe ich mit der Bank vorab geklärt. Je nach Marktzins wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Notalls kann ich auch jährlich 10% Sondertilgung nutzen, und bei 10 Jahre Zinsbindung bin ich auch schnell fertig ;-) @ HilfeHilfe An dieser Aussage stimmt ja garnichts! "Wenn ein Ehegatte erbt, kann das nur aus zwei Gründen geschehen: Der gesetzlichen Erbfolge, weil er mit dem Erblasser verwandt ist – oder durch gewillkürte Erbfolge, also testamentarische Verfügung. In beiden Fällen wird also eine besondere Beziehung zwischen Erblasser und Erben bestanden haben – wenn auch nur auf dem Papier. So lange der Erblasser also nicht explizit den Ehepartner seines Erben in das Testament mit einbezogen hat, handelt es sich bei der Erbschaft um eine persönliche Zuwendung. Sie wurde dann nicht auf Grund der Ehe geleistet und wird daher dem Anfangsvermögen zugerechnet. Das bedeutet letztlich, dass eine solche Erbschaft nicht ausgleichspflichtig ist."

Hoffe du bist dir da sicher mit deiner Bank, denn einfach ablösen kann ich mir auch gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht vorstellen, frag da lieber nochmal nach und gehe auf Nummer sicher.

10% Sondertilgung, dann bist du auf jeden fall nach 10 Jahren fertig:).

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@Gecko33

Zuerst muß ich mir der Sicherheit meines Erbes sicher sein ;-)

Danach regle ich das mit der Bank.

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@Jakob201701

Luscina pflichte ich bei.

Rat: Um unliebsame Auseinandersetzungen mit unbekanntem Ausgang zu vermeiden, solltest du jederzeit in der Lage sein, den schriftl. Nachweis zu führen, dass die von dir allein erbrachte Darlehesrückführung (samt evtl.  Vorfälligkeitsentschädigung und Grundbuchberichtigungskosten)  ausschliesslich  aus Mitteln der Erbschaft erfolgte. (Ein Bekannter prozessiert deswegen seit  über 18 Monaten).

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