Wie verhält es sich mit dem Zugewinn wenn das geschenkte Haus der Ehefrau nach Umbaumaßnahmen hälftig an den Ehemann überschrieben wird?
Die Frau hat ein Haus während der Ehe geschenkt bekommen. Nach Umbau des Hauses, was maßgeblich durch den Ehemann als Arbeitsleistung erfolgt ist, überschreibt die Frau hälftig das Haus an den Ehemann als Ausgleich seiner erbrachten Leistungen.
Wie verhält sich die Zugewinnberechnung bei Scheidung? Wird der indexierte Schenkungsbetrag vom aktuellen Verkehrswert des Hauses abgezogen oder geht der Verkehrswert hälftig an beide Ehepartner ohne das der Wert bei Schenkung Berücksichtigung findet?
Danke
1 Antwort
Bei der Konstellation bliebe das Haus aus der Zugewinnberechnung raus.
Da die Frau das Haus geschenkt bekam, war es bei Ihr Anfangsvermögen.
Dan schenkt sie die Hälfte an den Ehemann, wodurch die Hälfte sein Anfangsvermögen wird.
Nun bei ihr die Schenkung als Minus bei der Berechnung des Zugewinns anzurechen, ging an dem Sin der Regelung vorbei..