Grundbuch- Verstorbener Eigentümer ohne Erben löschen lassen?
Hallo Zusammen,
das Haus von meiner Oma soll mir zur Hälfte überschrieben werden, diese Hälfte soll renoviert werden weshalb ich einen Kredit benötige. Den würde ich auch bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass ich ein notarielles Wegerecht benötige, weil ….
das Haus ist nur über einen Privatweg zugänglich. Der Privatweg ist ein separates Grundstück und gehört laut Grundbuch zwei Parteien. Meiner Oma + Opa UND der ersten Frau von meinem (Achtung..) Ururopa. Diese Frau Frau allerdings ist wohl schon lange verstorben und es haben sich nie Erben gemeldet ..
Laut Notar kann ich allerdings kein Wegerecht bekommen, wenn diese Frau noch weiter im Grundbuch steht. Ohne Wegerecht kein Geld für die Renovierung.
Wie bekommen wir jetzt diese Frau aus diesem Grundbuch vom Privatweg, sodass meine Oma mir das Wegerecht geben kann?
2 Antworten
Laut Notar kann ich allerdings kein Wegerecht bekommen, wenn diese Frau noch weiter im Grundbuch steht.
Damit hat der Notar Recht.
Enttäuschend, dass er Dir nicht die Lösung genannt hat, ich bin aber geneigt zu sagen "typisch," denn ich weiß nicht mehr wie oft ich als einfacher Steuerberater einem Notar gesagt habe, was zu tun ist.
Die Lösung ist ein Aufgebotsverfahren, §§ 433 ff FamG.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__433.html
Das Amtsgericht wird auf Deinen Antrag ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Wenn die Frau von Deinem Uropa keinen Erben hatte, dann hat der Staat geerbt. Es könnte dann sein, dass Du Dich mit der OFD (die verwaltet regelmäßig die Erbschaften des Staates) auseinandersetzen musst.
das Gute, Du hast dann Chancen diesen Teil erwerben zu können.
"Wie bekommen wir jetzt diese Frau aus diesem Grundbuch vom Privatweg, sodass meine Oma mir das Wegerecht geben kann?"
Gar nicht!
Denn auch wenn sich bislang, vermutlich aus Unwissenheit, kein Erbe gemeldet hat, geben tut es diesen.
Sprich: Es gibt noch mindestens einen Miteigentümer.
Weshalb "diese Frau" auch nicht einfach rausgestrichen wird.
Es gilt nunmehr:
Den oder die damaligen Erben ausfindig machen!!
Aber auch das sollte dir der Notar beantworten können!!!