Kosten für Grundbucheintragung des Ehepartners?

3 Antworten

Ich hatte auch gedacht ich wäre über den Zugewinnausgleich abgesichert aber so ist dem nicht.

Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe von anderen Personen ("Dritten") erhält, sind nicht ausgleichspflichtig. Sie werden gemäß § 1374 Absatz 2 BGB dem Anfangsvermögen zugeschlagen und erhöhen den Zugewinn damit nicht.

Dein Frau hat 350.000,- geschenkt bekommen. Belastet mit 75.000,- Kredit und 90.000,- Ausgleich an den Bruder.

Gibt es noch ein Wohnrecht für die Mutter? Auch das wäre abzuziehen.

Wenn Ihr Euch verkracht, nachdem die 90.000,- udn die 75.000, bezahlt sind, ist das Vermögen Deiner frau um mindestens diese 165.000,- gestiegen.

Dazu käme noch die Wertsteigerung des Hauses seit der Schenkung.

Nehmen wir an, das wären nochmal 35.000,-, dann wäre Dein Anspruch auf Zugewinnausgleich 100.000,- Euro. Fällig in Geld.

Ich weiß nicht, ob ich mich an Stelle Deiner Frau darauf einlassen würde Dich als 1/2, oder 1/4 Miteigentümer eintragen zu lassen.

Man könnte es ja auch so sehen:

Würdet ihr gemeinam so eine Wohnugn mieten, so würdet ihr beispielsweise gemeinsam 1.000,- Euro Miete zahlen. Also Du 500,- Euro mtl. = 6.000,- im Jahr = 90.000,- in 15 Jahren.

Sie könnte die Schulden ja zur Hälfte auch aus Deinem Mietanteil zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
paetzi 
Fragesteller
 25.05.2023, 14:02

Ein Wohnrecht für die Mutter gibt es nicht.

Es handelt sich um ein Mehrfamillienhaus mit 3 Partein.

Die Mutter bleibt im EG wohnen und zahlt dauerhaft 66% der Ortsüblichen Miete.

In der Mitte Wohnen wir und im DG wohnen andere Verwandte.

Wir haben gemeinsame Konten, falls das noch etwas beeinflusst.

Wenn das so zutrifft und so über den Zugewinnausgleich abgesichert ist, ist ja alles gut und mehr möchte ich auch nicht.

Danke

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Hast Du denn das mit dem Zugewinnausgleich verstanden?

Ich verstehe es so, dass diese Schenkung zum Anfangsvermögen der Frau gerechnet wird. Bsp. Hauswert 300.000, Belastung 200.000, also Anfangsvermögen 100.000. Ohne weitere Darlehenszahlungen auch keine Wertsteigerung, also kein Zugewinn. Dann gehst Du leer aus.

Anders, wenn das Darlehen während der Ehe abbezahlt wird. Dann ist das Endvermögen 300.000, der Zugewinn 200.000, wovon Dir die Hälfte zusteht.

paetzi 
Fragesteller
 25.05.2023, 06:23

Hmmm das ist die Spanende Frage.

Die Schenkung ist mit einer Auszahlung des Bruders über 90.000€ verbunden und 75.000€ Schulden werden übernommen.

Außerdem haben wir schon nebenbei 10.000€ ins Haus gesteckt.

Wären also 87.500€ die abgesichert sein müssten.

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Andri123  25.05.2023, 11:52
@paetzi

Also betrug die Schenkung 375.000 minus 90.000 minus 75.000, macht 210.000.

Die 210.000 werden ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Der Rest fliesst in den Zugewinn.

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