Kann mein Vorgesetzter mein Dienstplan einfach kurzfristig ändern?
Guten Morgen zusammen,
Und zwar arbeite ich als Busfahrer und unsere Dienstpläne werden immer Freitag oder Samstag für die nächste Woche gefertigt und jetzt ist es so das ich diese Woche nur früh bekommen habe bis Samstag aber mein Vorgesetzter will jetzt einfach mein Dienstplan ändern und ich hab gelesen das eine Änderung mindestens 4 Tage vorher angekündigt werden muss damit ich genug Zeit hab zum um planen und meine Frage ist jetzt stimmt das muss er mindestens 4 Tage vorher das ankündigen oder kann er es einfach ändern den Dienstplan? Und wie wäre das mit den 4 Tagen gemeint kann er mir nur den Samstag dann ändern oder erst ab Sonntag theoretisch? Danke im voraus
5 Antworten
"mein Vorgesetzter will jetzt einfach mein Dienstplan ändern "
Glaube ich nicht! Macht der bestimmt nicht einfach so aus Jux und Dollerei!
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Sind z. B. Leute krankheitsbedingt ausgefallen?
Gegenfrage: Was soll ein Chef machen, wenn etwas unvorhergesehenes passiert und der Springer - so er einen hat - und vielleicht auch noch er selbst schon als Urlaubsvertretung gebraucht wird? Was würdest du an seiner Stelle machen.
Es gibt jedenfalls keine Vorschriften denn egal wo können Krankheiten und Unfälle passieren. Es steht den Arbeitnehmern allerdings frei, zu kündigen. Ob man heutzutage einen anderen Arbeitgeber mit dickerer Personaldecke findet, ...
... eher nicht.
Das mit den 4 Tagen, gilt für den neuen/nächsten Dienstplan.
Ein einmal erstellter Dienstplan kann nur mit Einverständnis des Mitarbeiters geändert werden.
Wenn du dein Einverständniss nicht gibst, darf er auch nicht geändert werden. Allerdings solltest du beachten, das solche Änderungen auch immer ein Beidseitiges Zugeständniss sind. Wenn du beim nächsten mal wieder eine ganze Woche Früh haben willst, dann kann dir der AG das genauso verweigern.
"Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen."
Dein Einsatzplanung wird bestimmt nicht ohne Notwendigkeit geändert. Unvorhergesehene Krankenmeldungen und auch die Urlaubszeit / freie Tage zwingen zu Änderungen, manchmal sogar auch kurzfristig.
Nein, diese generelle Regelung gibt es nicht! Wenn jemand krank wird, gibt es ja auch keinen Vorlauf von 4 Tagen und dann muß eben kurzfristig für Ersatz gesorgt werden! Oder soll Deiner Meinung nach die Busfahrt ausfallen?
Ja, notfalls fällt sie aus, es liegt nicht in der Verantwortung des Mitarbeiters, Ausfälle zu deckeln.
Der Chef kann nett fragen, wenn der Mitarbeiter aber nein sagt, dann muss der Chef eben beim nächsten anklopfen und beim übernächsten oder die Schicht gar selber machen.
"Ein einmal erstellter Dienstplan kann nur mit Einverständnis des Mitarbeiters geändert werden."
Wenn unvorhersehbare Notfälle eintreten, wie z. B. Krankheit, Unfall, ..... muss und darf der AG natürlich reagieren und auch ohne Einverständnis den Dienstplan ändern.