Wie ist das wenn man krankgeschrieben ist und Minijob hat ohne festen Dienstplan?
Bei meiner geringfügigen Tätigkeit war ich die letzten 7 Tage nicht, weil ich krankgeschrieben war. Laut Gesetz muß mir der Lohn doch dann weiterbezahlt werden. Es gibt keine festen Dienstpläne, die letzten Wochen war ich aber immer Montag u. Mittwoch auf Arbeit. Nun sagt der Chef, er bezahlt nur geleistete Stunden. Also die Krankheitstage nicht, da ich ja nicht gewußt hätte, ob er mich da einsestzt. Aber die letzten 7 Tage hätte ich sicher Einsätze gehabt-kann er mir das also wirklich streichen, daß ich Lohnfortzahlung bekomme?
3 Antworten
Hallo Ninawer, auch Minijobber haben ganz normal wie andere Mitarbeit den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Dein Arbeitgeber müßte Dir das Durchschnittsgehalt aus Deiner geringfügigen Beschäftigung als Lohnfortzahlung auszahlen, weigert er sich komplett, würde ich mit ihm noch mal reden und bitte ihn, da bei der Krankenkasse bzw. der Knappschaft nachzufragen, die werden ihm Deinen Anspruch sicher bestätigen.
- Gibt es einen vertraglich vereinbarten Mindeststundenwert?
- Bezahlt werden muss nach dem Durchschnitt der letzten Zeit (genauen Bewertungszeitraum wird hier sicher noch jemand posten). Wenn du also Montags und Mittwochs gearbeitet hast, bist du so zu bezahlen also hättest du dies weiterhin getan.
- Der Versuch des Arbeitgebers das Entgeltfortzahlunggesetz bei Stundenlöhnern auszuhebeln wird scheitern, wenn man sich angemessen zur Wehr setzt.
Hast Du Dich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ordnungsgemäß krank gemeldet, muss der Arbeitgeber die Zeit bezahlen.
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das für 6 Wochen pro Jahr!