Überstunden für Betriebsferien?

1 Antwort

Einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich. Wenn im Vertrag 40 Stunden stehen, gelten auch 40 Stunden, bis ihr das einvernehmlich ändert.

Wenn die Firma mehr Betriebsurlaub macht, als die MA Urlaubsanspruch haben, ist das das Risiko und Problem des AG. Minusstunden entstehen dadurch nicht, eine Pflicht zum Vorraus- oder Nacharbeiten besteht -vorbehaltlich expliziter vertraglicher Vereinbarungen- nicht.

Hallöchen, Danke für die Antwort. Nun habe ich aber das Problem, wenn ich die Stunden nicht vorab einarbeite und die Praxis macht Betriebsurlaub, dann habe ich unbezahlten Urlaub

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@uleios

Ich bin kein Anwalt. Aber m. E. ist das dann defakto eine Freistellung, die uneingeschränkt zu bezahlen ist. Ausschließlich Anwesenheitszulage u. ä. könnte man ggf. streichen. Einseitig unbezahlten Urlaub anordnen geht nicht. Und eine Pflicht, solche Zeiten vor- oder nachzuarbeiten, gibt es ebenfalls nicht.

Wie gesagt: Vorbehaltlich etwaiger Regelungen im Arbeitsvertrag, den wir ja nicht kennen.

Du solltest dir Rat bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Ich habe jedenfalls erhebliche Zweifel, dass das so zulässig ist.

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@Answer123

Hallo Answer123, ich danke dir herzlich und ich werde mir einen Anwalt nehmen. LG

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