Weder heizung noch warmes wasser,was tun?
Seit Anfang Dezember ist meine Gastherme defekt. Es sollte ein Techniker erst am 11.11. schauen kommen, da ein Termin gemacht wurde bevor die Gastherme kaputt gegangen ist.
Am Samstag,also 3 Tage nachdem ich es gemeldet habe, kam dann auch ein Techniker,nachdem ich mehrfach angerufen habe,da ich ja weder warmes Wasser,noch eine funktionierende Heizung habe.
Der Techniker hat festgestellt,das da nichts mehr zu machen ist und er dem Vermieter meldet,das die Therme auszutauschen ist. Aber es tut sich nichts.
Ich sass insgesamt 6 Tage in einer eiskalten Wohnung,bevor man mir Heizlüfter zur Verfügung gestellt hat. Ich bin dadurch krank geworden.
Weiss jemand genau um wieviel ich die Miete mindern kann? Das ich den Weg über den Mieterschutzbund gehen muss weiss ich,aber ich möchte mich gern vorher informieren damit ich nicht ganz so blöd da stehe...
Danke schon mal für die antworten,
Liebe grüsse, Samu
2 Antworten
Höhe der Mietminderung bei Mängeln der Heizung im Mietrecht (rechtsanwalt-bach.de)
Bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung in der Heizperiode kann eine Mietminderung von mindestens 75% gerechtfertigt sein (LG Bln. 10.01.1992 Az. 64 S 291/91). Der Ausfall der Heizungsanlage im Winter rechtfertigt eine Mietminderung von 70% (LG Bln. 29.07.2002 Az. 61 S 37/02).
Das Fehlen einer Heizungsanlage in der Heizperiode und die hieraus resultierende mangelnde Beheizbarkeit der Wohnung ist ein erheblicher Mangel und hat eine Minderung des Mietzinses um 70% zur Folge (AG Charlottenburg 07.06.2013 Az. 216 C 7/13).
------------------------
und wer zahlt den Strom für die Heizlüfter?
kein Warmwasser dann ist zwischen 5% und 15% ist alles möglich, nimm den Mittelwert und rechne 10 % dafür.
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir weiter.
Du kannst die Miete senken und ins Hotel gehen.
Danke für die Antwort. Es war jemand da vom Vermieter und hat den Zählerstand notiert. Man sagte mir das erneut abgelesen wird,wenn die neue Gastherme eingebaut ist und funktioniert. Danach soll ausgerechnet werden was ich vom Vermieter erstattet bekomme. Und wie sieht es mit dem ausbleiben des warmen Wassers aus? Da ja Heizung und warmes Wasser über die Gastherme läuft,kann ich weder duschen noch baden gehen um mich so richtig aufzuwärmen.