Weder heizung noch warmes wasser,was tun?

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Höhe der Mietminderung bei Mängeln der Heizung im Mietrecht (rechtsanwalt-bach.de)

Bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung in der Heizperiode kann eine Mietminderung von mindestens 75% gerechtfertigt sein (LG Bln. 10.01.1992 Az. 64 S 291/91). Der Ausfall der Heizungsanlage im Winter rechtfertigt eine Mietminderung von 70% (LG Bln. 29.07.2002 Az. 61 S 37/02).

Das Fehlen einer Heizungsanlage in der Heizperiode und die hieraus resultierende mangelnde Beheizbarkeit der Wohnung ist ein erheblicher Mangel und hat eine Minderung des Mietzinses um 70% zur Folge (AG Charlottenburg 07.06.2013 Az. 216 C 7/13).

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und wer zahlt den Strom für die Heizlüfter?

Danke für die Antwort. Es war jemand da vom Vermieter und hat den Zählerstand notiert. Man sagte mir das erneut abgelesen wird,wenn die neue Gastherme eingebaut ist und funktioniert. Danach soll ausgerechnet werden was ich vom Vermieter erstattet bekomme. Und wie sieht es mit dem ausbleiben des warmen Wassers aus? Da ja Heizung und warmes Wasser über die Gastherme läuft,kann ich weder duschen noch baden gehen um mich so richtig aufzuwärmen.

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@SamuelNova

kein Warmwasser dann ist zwischen 5% und 15% ist alles möglich, nimm den Mittelwert und rechne 10 % dafür.

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Du kannst die Miete senken und ins Hotel gehen.