Minusstunden durch Feiertag?

1 Antwort

Mein Arbeitgeber zählt die Woche rechtlich als 6 Tage Dienst mit ca 4 Stunden pro Tag.

Leider ist das so korrekt.

Nicht nur bei Krankheit und Feiertagen, sondern auch durch Urlaub musst Du aufgebaute "Minusstunden" wett machen. Denn die Grundlage Deiner Arbeitszeit (Sollstunden = 25) werden auf alle in der Betriebsvereinbarung potentiellen Arbeitstage (6-Tage-Woche im Einzelhandel) gleichmäßig verteilt.

Bei allen Formen der Abwesenheit (krank, Urlaub, Feiertag) wird die Grundlage (4h pro Tag) zur Berechnung genommen, so auch bei der Lohnfortzahlung (LFZ).

6*4 = 24. Bleibt irgendwie eine Arbeitsstunde im Nirvana hängen...

Dieser Arbeitsvertrag ist für Dich nachteilig. Eine Änderung der Solltage ist für Dich eigentlich unabdingbar. Fraglich ist aber, ob Netto, Rewe & Co. dabei mitspielen. Du bleibst wohl dazu verdonnert, potentiell an allen 6 Tagen für die Arbeit bereit zu stehen.

Und das dann stets gerne verwendete Argument der sog. Gerechigkeie des Arbeitgebers: wir haben die 6-Tage-Woche bei allen Arbeitskräften. Es wird durch die Betriebsvereinbarung keiner besser- oder schlechter gestellt.