Dass das Original nicht mehr auffindbar ist, halte ich für gut möglich, weil heutzutage alles eingescannt und das Original vernichtet wird Aber da Du nur eine Kopie möchtest, sollte das Ganze nicht daran scheitern.

Ich würde so machen, wie von @Apolon  vorgeschlagen: Brief an den Vorstand mit der Ankündigung der Zahlungseinstellung, wenn bis dann und dann keine Vertragskopie bei Dir eingetroffen ist.

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Juristisch sind das zwei Paar Schuhe: der Behandlungsvertrag, den Dein Kind bzw. dessen Erziehungsberichtigte mit dem Arzt abschließt und der Versicherungsvertrag den Du für Dein Kind abgeschlossen hast.

Für mein juristischen Laienverständnis bedeutet das: Du hast keinen Behandlungsvertrag bezüglich Deines Kindes mit dem Arzt abgeschlossen, also musst Du die Rechnung auch nicht zahlen.

Da die KV aber über Dich läuft, hängst Du allerdings doch irgendwie mit drin. Wenn irgendwie möglich, solltest Du Dich mit der Kindsmutter einigen. Du bezahlst den Beitrag für die KV, die Mutter die Rechnungen, dafür erhält sie dann den Erstattungsbetrag der KV. Besser würde ich es aber finden, wenn das Kind über die Mutter versichert ist, dann gibt es an der Stelle keine Reibereien. Entweder indem sie das Kind in ihre Versicherung aufnimmt oder indem sie die private KV für das Kind übernimmt.

Und Ärzte sind auch nicht dumm: die schicken die Rechnung an denjenigen, wo sie glauben, am ehesten an ihr Geld zu kommen.

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Die Ablaufleistung wird sinken, weil ja weniger Beiträge als ursprünglich geplant fließen. Wenn Du von Deiner Versicherung eine Standmitteilung bekommen hast, kannst Du den Wert unter "Beitragsfreier Summe" finden. Das ist die garantierte Leistung. Hinzu kommen noch Überschüsse.

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Ganz ehrlich: ich würde den Fahrstuhl benutzen und mich nicht darum kümmern, was ein Architekt sagt.

Ich bin zweimal in eine Neubau-Eigentumswohnung gezogen. Beide male habe ich beim Umzug natürlich den Fahrstuhl genutzt und beide male war der Fahrstuhl entsprechend mit Pappe und so 'nem Zeugs ausstaffiert, damit eben keine Kratzer rein kommen. Und zweimal hat das problemlos funktioniert.

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Wenn Du zu einer Bank gehst und sagst, Du möchtest keine Zinsen, wird vermutlich keine "nein" sagen.

Für den Fall, dass Du religiöse Motive hast: google doch mal den Begriff "Takaful". Das sind Versicherungen, die Scharia-konform sind. Ich kenne mich da nicht aus und weiss nicht, ob es die in Deutschland auch gibt, aber auf jeden Fall sind sie zinsfrei und ich könnte mir vorstellen, dass das besser ist, als Geld einfach auf den Konto rumliegen zu haben

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Deine Vermutung stimmt, durch die geringen Überschüsse hat sich die Lauftzeit der Versicherung wieder verlängert.

Was die Erhöhung der Ablaufsumme angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass Du bedingt durch die Laufzeitverlängerung ja länger Beiträge zahlst, was sich auf die Ablaufleistung auswirkt.

Aber @Niklaus hat recht: ohne genaues Studium der Vertragsunterlagen, ist keine sichere Aussage möglich.

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Bist Du nun Mieter oder Eigentümer? Der Mieter hat einenMietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung und Eigentümer der Wohnung hat als Teil der Eigentümergemeinschaft einen Verwaltervertrag mit dem Verwalter. Verwalter und Mieter haben kein vertragliches Verhältnis miteinander, warum sollte sich also der Verwalter um den Mieter kümmern?

Ganz schön blauäugig, sich eine Wohnung zu kaufen ohne die elementarsten Kenntnisse zu besitzen.

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Krankenversicherungen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen. Wenn man z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr vernünftig kauen kann, werden die Kosten für Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen übernommen. Anders sieht es aus, wenn es um reine Schönheitsoperationen geht.

Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn das versichert ist. Und ob das versichert ist, steht im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen. Eine private Unfallversicherung ist eigentlich keine Kostenversicherung, es gibt eher feste Entschädigungsbeträge. Und die kann man dann verwenden, wie man mag.

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Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; sie beginnt mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.

Also Fenster wurden eingebaut in 2012, in diesem Jahr entstand der Anspruch. Die Verjährungsfrist beginnt daher am 01.01.2013 und sie endet drei Jahre später am 31.12.2015.

Danach musst Du nicht mehr zahlen, kannst es aber.

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Die Zinsformel von Hardy ist eine Formel mit einem diskreten Zins, also gerade nicht kontinuierlich. Somit sind die beiden Formeln nicht identisch, aber sie sind sich in gewisser Weise ähnlich.

Die Formel mit den Logarithmus kann man als eine Summe mit unendlich vielen Summanden darstellen, deren Summanden immer kleiner werden und irgendwann so klein sind, dass sie nicht mehr ins Gewicht fallen (für Insider: Taylor-Entwicklung um den Punkt 0) Die Hardy-Formel sind die ersten beiden Summanden dieser unendlichen Summe und weil Dein Taschenrechner rundet, kommt bei beiden Berechnungen das gleiche Ergebnis raus.

Das gilt zumindest dann, wenn Du die Berechnung an den Zeitpunkten durchführst, wo Du den diskreten Zins berechnest. Die Formel mit dem Logarithmus lässt mich vermuten, dass Du die Berechnung für den Zins nach einem Jahr gemacht hast.

Alles klar? ;-)

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Was ist für Dich der Unterschied zwischen annualisierter und diskreter Rendite? Die annualisierte Rendite ist für mich eine diskrete Rendite, worum geht es Dir genau, vielleicht um die Gesamtrendite? Also

(1 + 0,0753)^n

wobei n die Anzahl der Jahre sind.

(Das Gegenteil von diskreter Rendite ist für mich die stetige Rendite, wo man mit Logarithmus bzw. Exponentialfunktion rechnet.)

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Die Versicherung muss eine Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Wenn Du ihr vorher behebst, kann sie das nicht und wird wenig geneigt sein, ihn zu regulieren. Ob Du das Risiko eingehst, musst Du selbst entscheiden.

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Natürlich kann man bestenfalls die Zinsen absetzen. Ich vermute, dass Du dann aber auch die Einnahmen bzw. den Gewinn aus der Vermietung versteuern musst.

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Nee, das wird Dir hier keiner sagen, da brauchst Du einen Sachverständigen. Der Preis einer Wohnung hängt von so vielen Einzelheiten ab, dazu muss man sie z. B. ausgiebig ansehen.

Ich würde einfach zwei oder drei Makler vorbei kommen lassen, die werden Dir dann ihre Vorstellung nennen, dann weisst Du, wo die Reise hin geht. Und bei der Absage an die Makler sagst Du dann, Du hast Dich für die Konkurrenz entschieden. Solange Du nichts unterschreibst, sollte nichts passieren.

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Erst ein neues Konto eröffnen und dann das andere auflösen. Wie willst Du das organisatorisch anders regeln? Miete bar bezahlen???

Der Umzug geht nach Eröffnung des neuen Kontos recht schnell, häufig kümmert sich auch die neue Bank darum Dann kann das alte Konto zum nächsmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

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Normalerweise würde ich sagen: geh' zum Steuerberater. Aber bei dem Einkommen lohnt sich das nicht wirklich.

Als Freuberuflerin bist Du grundsätzlich Einkommens- und Umsatzsteuerpflichtig. Ich würde es einfach dem Finanzamt melden und die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen. Eine Steuererklärung musst Du vielleicht machen, aber Steuern zahlen wohl nicht.

Bist Du nur für einen Auftraggeber tätig? Dann liegt möglicherweise eine Scheinselbständigkeit vor. Arbeitgeber drücken sich damit gerne um die Sozialversicherungsabgaben. Das würde ich auf jeden Fall prüfen lassen, denn in Deinem Fall wäre eine angestellte Tätigkeit ja besser als eine freiberufliche. Leider weiss ich nicht, wo man diese Überprüfung beantragen kann, musst mal googlen.

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Bei der Haftpflichtversicherung geht es immer um Ansprüche Dritter, die diese gegen Dich erheben, weil Du Dich schadenersatzpflichtig gemacht hast. Wenn Du Dein eigenes Auto aufbrichst, ist ja kein Dritter, also zahlt die Haftfplichtversicherung in diesem Fall nicht.

Und auch in den Bedingungen für die Kasko-Versicherung konnte ich nix finden.

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