Investitions- und Finanzierungsdilemma, Hauskauf was ist optimal?

Hallo,

ich befinde mich in der angenehmen Position, dass ich mir (mittels Aktien) ein Aktienportfolio im Wert von ca. 350.000 Euro aufbauen konnte. Nun möchte ich mir eine Wohnung kaufen, die etwa 350.000 Euro kostet. Daher stelle ich mir die Frage, wie viel von meinem Aktienportfolio ich verkaufen sollte, um die Wohnung zu finanzieren.

Mein Ziel ist es, ein optimales Verhältnis zwischen Schulden (Hypothek) und Eigenkapital zu finden. Ich möchte nämlich nicht mein gesamtes Aktienportfolio auflösen. Dazu habe ich folgende Überlegung angestellt:

Ich gehe davon aus, dass ich für eine Hypothek einen jährlichen Zinssatz von 4 % zahlen müsste. Das wären etwa 14.000 Euro Zinskosten pro Jahr. Außerdem nehme ich an, dass ich am Aktienmarkt eine jährliche Rendite von 11 % erzielen kann.

Daraus habe ich versucht, ein „optimales Verhältnis“ zu berechnen, bei dem mindestens die anfallenden Zinskosten durch die Erträge aus dem verbleibenden Aktienportfolio gedeckt werden:

Nettorendite = 11 % × (1 − 0,26) = 8,14 % (unter Annahme einer Abgeltungssteuer von 26 %).

Kapitalbedarf, um die Zinskosten aus der Aktienrendite zu decken:

X= 14.000Euro/0,0814=171.990Euro

Demnach müsste ich etwa 171.990 Euro im Aktienportfolio investiert lassen und rund 178.010 Euro verkaufen.

Ich wollte fragen, ob meine Überlegung sinnvoll ist oder ob es in meinem Fall eine bessere Strategie gäbe.

Vielen Dank!

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Zu der erwarteten Rendite sage ich mal nichts.

Zur aktuellen Zeit solltest Du es evtl. schaffen, einen Zins bei 3% auszuhandeln, rund die Hälfte der Kaufsumme als Eigenkapital beizusteuern ist schließlich ein Argument.

Vergessen solltest Du aber nicht, dass je nach Wohnort/Bundesland und Einbeziehung eines Maklers unterschiedlich hohe Kaufnebenkosten anfallen. Das können (bei dieser Kaufsumme) nur gut 30k sein oder auch über 70k.

Was ich in Deiner Beschreibung vermisse, wie hoch aktuell Deine Miete beträgt, die mit dem Umzug durch das niedrigere Hausgeld ersetzt wird.

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Zu den sonstigen Fragen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html

Ansonsten (als Mathematiker): Eine Zwischenrundung ist nie sachgerecht.

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Wenn Du bei der Berechnung der Erwerbskosten etwas übersiehst, wird Dich das die nächsten 50 Jahre lang ärgern. Für mich war das (neben anderen Gründen), der Anlass, das im ersten Jahr einem Steuerberater zu überlassen.

Ansonsten 2% der gesamten Erwerbskosten. Dafür braucht man keinen Computer.

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Bei den Läden, die ich kenne kann man sich neben der App auch eine simple Karte mit QR-Code geben lassen. Wenn die das nicht haben, kann man sich von einem hilfreichen Menschen auch einen Ausdruck des App-QR-Codes machen lassen.

Im Übrigen denke ich, dass die Zeit, in der "alte Leute" kein Smartphone haben so langsam dem Ende zugeht (schließlich gehöre ich inzwischen selbst zu den alten Leuten).

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Brot in Dosen kannste vergessen.

Als ich noch Kind war, hat mein Vater mal zwei Kartons mit solchem Brot aus Bundeswehrbeständen angeschleppt. Keiner mochte davon essen. Nach zwei Jahren oder so hat meine Mutter den Rest (vermutlich 1,9 Kartons) entsorgt und erzählt, das wäre nun aufgebraucht.

Aber die erwähnten EPAs fand ich ganz annehmbar (in den 1970-ern). Jeweils eine Dose Eintopf, eine Dose Wurst und eine Packung Panzerplatten (Kekse).

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Ich sehe so etwas meisten pragmatisch (würde allerdings auch nach einem eingehenden Anruf keine Ziffern drücken).

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind telefonische Kaltakquise unlauterer Wettbewerb. Jegliche auf derartige Weise zustande gekommene Verträge können also angefochten werden.

Es ist allerdings nervig, wenn man nach einer solchen Geschichte mit blöden Zeitungen und Mahnschreiben mit Droh-Charakter bombardiert wird.

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Überhöhte Rechnung von einer Physiotherapiepraxis? Kann mein Freund diese kürzen? Und was wäre das Schlimmste, was ihm dann passieren könnte?

Mein Freund ist seit 15 Jahren Stammkunde als Beamter in einer Physiotherapiepraxis.. Bisher hat diese Praxis immer genau nach Beihilfesätze abrechnet, sodass er nie etwas zuzahlen musste... Vor jeder Erhöhung dieser Behandlungs-Sätze gab es früher aus dieser Praxis Bescheid, dass die nächste Rechnung deswegen beim nächsten Mal höher ausfallen würde..... Jetzt hat sich die Praxisinhaberin sehr offensichtlich bei den Beihilfesätzen für Ihre letzte Rechnung geirrt. Aber anstatt zuzugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, besteht sie auf vollständige Begleichung der überhöhten Rechnung. Die Beihilfe hat diese Rechnung jetzt natürlich nicht vollständig beglichen. Ca. 50,-€ bleiben offen .

Mein Freund wollte diese Rechnung jetzt nicht vollständig bezahlen, sondern nur in Höhe der Summe, die die Krakenkasse und Beihilfe erstattet hatte. Mit Text auf der Überweisung : "Wie von Beihilfe/Krankenkasse erstattet."

Denn er fühlt sich gerade etwas abgezockt von dieser Praxisinhaberin

Mein Freund wollte sich schon bei der Verbraucherberatung ( oder Anwalt) informieren. Aber die wollen eine Bezahlung für ihre Leistung. Das lohnt sich bei einer Summe von rund 50,-€ nicht.

Was denkst du über den Fall? Wie würdest du reagieren, wenn du dich abgezockt fühlen würdest?

Was ist das Schlimmste, was meinem Freund passieren könnte, wenn er die überhöhte Rechnung um 50,-€ kürzt?

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Was ich machen würde und auch schon mehrfach entsprechend praktiziert habe: Ich habe die Rechnung gezahlt und mir eine andere Praxis gesucht.

Man findet ohnehin keinen Anwalt, der einem bei solchen Kleckerbeträgen hilft.

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Ihr ist auch klar, dass es überhaupt keine "funktionsfähigen Kernkraftwerke" mehr gibt, die sich ans Netz bringen könnte, trotzdem macht sie damit Alarm.

Dass seine Aussagen Lügen sind bzw. überhaupt nicht realisierbar sind, interessiert auch den König M aus meinem Bundeslang schon lange einen Shicedreck. Ebenso, wie der König in spe Fritz es nicht interessiert, dass er als zumindest halbsudierter Jurist völligen Bullshit erzählt.

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Bisher war das problemlos in der Montage von Autos möglich meistens sogar mehr.

OP-Schwestern haben das im Durchschnitt.

Die meisten Angestellten in Banken und Versicherungen dürften auch darüber liegen.

Steuerberater sicher auch, nicht wahr? 😉

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Beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro oder wie immer das bei Dir heißt, bei dem sie zuletzt angemeldet war.

Der Anspruch wegen des Darlehens gilt allemal als "berechtigtes Interesse", das für die Meldeauskunft bestehen muss. Kostet allerdings etwa 10€ AFAIK, das kannst Du ebenso wie evtl. nötige rechtliche Auslagen zusätzlich zu dem Darlehen verlangen.

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Natürlich, allerdings hat das mit dem Sohn als Alleinerben keine Relevanz. Die Forderung des Vaters erlischt (Konfusion).

Allerdings hat der Sohn einen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer von 500 000€ plus einer evtl. bewohnten Immobilie, wenn der Sohn dort einzieht. Nur was dies überschreitet generiert eine Erbschaftsteuerpflicht.

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Das wird leider hinkommen (ergibt einen Preis, der schon vor über 10 Jahren höher war). Die 10€/t werden sich kaum bei den ohnehin schwankenden Spritpreisen an der Tankstelle bemerkbar machen.

Besser für die Entwicklung wäre eine Verteuerung um wenigstens 0,20€ (die dann aber auch als Klimageld ausgezahlt werden würde),.

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Du kannst die Fahrtkosten mit den gefahrenen Kilometern ansetzen. Natürlich werden davon die Erstattungen des Arbeitgebers abgezogen, darum musst Du Dich aber AFAIK nicht kümmern.

Ich hatte allerdings als Student es nicht geschafft, das anerkannt zu bekommen, das scheint aber heutzutage kein Problem zu sein. Aussage des Bearbeiters beim Finanzamt damals: "Sowas gibt es nur für Bauarbeiter und so."

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Ich halte nichts von Subventionen für Dinge, die ohnehin einen ökonomischen Vorteil bringen, da bringen zinsgünstige Kredite einen wesentlich längeren Hebel.

Man denke zurück an

Spritpreisbremse, 9-Euro-Ticket und Wallboxförderung. Mit allen dreien hat der Staat einen Haufen Geld rausgehauen, der mit einem sofortigen 49-Euro-Ticket besser und dauerhafter angelegt gewesen wäre.

Also: Anbieten günstiger Kredite bis 80% der Kosten für Wärmepumpe, Ein E-Auto ist ohnehin (selbst mit den überhöhten jetzigen Preisen) günstiger als ein Verbrenner.

Erhöhen des CO2-Preise, so dass man das auch merkt.

Auszahlen des Klimagelds ohne die lahme Entschuldigung, man hätte nicht von jedem die Kontonummer.

Es wird gespart wie nie, Kaufkraft ist also genug da.

Ein Problem ist das hin-und-her bei den Subventionen. Wenn klar ist, dass es keine Förderung gibt außer der aktuell gültigen, werden die Leute auch nicht mehr ihren Kauf zurückhalten.

Die Ukraine muss natürlich weiter gestützt werden, lässt man das bleiben, wird es sehr(!) viel teurer.

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Wenn der Arbeitsvertrag und der zugrundeliegende Tarifvertrag (im Arbeitsvertrag referenziert) nichts dazu sagen, gilt §614 BGB:

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Danach ist Dein Arbeitgeber bereits im Verzug.

Im "Manteltarifvertrag Systemgastronomie" findet sich aber der Satz:

Die Überweisung von Arbeitsentgelt wird spätestens am vierten Werktag des folgenden Monats vom Arbeitgeber veranlasst.

Du müsstest also das Geld am Freitag auf dem Konto haben.

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Zusätzlich zur Antwort von Alarm67 würde ich Dir den Tipp geben, Dich bis zum 1. Januar still zu verhalten und dann den Ausgleich gemäß der Dir vorliegenden Abrechnung zu verlangen. Da kann ich sogar ergänzen: Urteil BGH vom 19. Januar 2005, Az.: VIII ZR 116/04.

Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen ist kein Hexenwerk. Wenn der Vermieter es nicht bis dahin fertigbekommt, eine Korrektur zu erstellen, hat er Pech gehabt.

Wenn Du tatsächlich eine korrigierte Abrechnung bekommst, solltest Du bei veränderten Beträgen stutzig werden und Dir die zugrundeliegenden Belege ansehen. Solche Fehler sollte eine Verwaltung nicht machen.

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Andere Ansicht.

Da die fehlenden Beiträge nicht durch Steuerzahler oder andere Versicherte erbracht werden, sondern durch den Arbeitgeber, kann man hier m.E. nicht von Ungerechtigkeit sprechen.

In beiden geschilderten Situationen hat man ja AFAIR die Wahl, ob und falls ja, wie hohe Beiträge man zahlen will.

Was möglich sein sollte, ist, auch nach ein paar Jahren Aussetzen wieder in die Beitragszahlung einzutreten.

Bitte Bescheid geben, wenn ich auf den Holzweg bin, ist schon lange her, dass ich in der Situation war.

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