Kann ich als 17 Jähriger in Deutschland eine Firma im Ausland gründen wo ich als vollgeschäftsfähig gelte?

4 Antworten

Jemen, Kirgisistan, Nepal, Turkmenistan, Uszbekistan und Vietnam bieten die Volljährigkeit (und Geschäftsfähigkeit) ab 16 an. Davon würde ich als Firmensitz wahrscheinlich nur Vietnam verwenden wollen.

Wenn die Gründung eines Unternehmens im Zielland legal ist, dann kannst Du dies tun. Du persönlich wirst damit natürlich keine Handlungen für dieses Unternehmen in Deutschland vollziehen können (z.B. ein Darlehen von einer deutschen Bank erhalten), da ein Minderjähriger nach deutschem Recht nicht als Bevollmächtigter eines Unternehmens fungieren kann, aber Geschäfte kann Deine Firma von dort aus tätigen.

Die Situation entbindet Dich nicht von der Besteuerung Deines persönlichen Einkommens (incl. Einkommen aus diesem Unternehmen) in Deutschland, wenn Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Prüfe also, welche Voraussetzungen an die Staatsangehörigkeit bzw. Deinen Wohnsitz bestehen, wenn Du die Firma im anderen Land gründen möchtest.

Was verstehst DU unter "eine Firma im Ausland gründen?"

Du wirst ja in Vietnam keine Betriebsstätte einrichten udn regelmäßig dorthin fliegen, um zu arbeiten.

Also egal, ob Du mit einer Bürocenteradresse einen Betrieb auf Deinen Namen anmeldest, oder dort eine GmbH/Ltd. gründest, die Arbeti wird ja vermutlich hier gemacht und damit ist das in Deutschland steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Theoretisch ja. Praktisch dürfte es schwierig bis unmöglich werden. Wo genau soll dieses sympathische Ausland denn sein?

Das musst Du in einem Forum des Landes fragen, in dem Du die Firma gründen willst, wie soll das, wenn Du noch nicht mal den ausländischen Staat benennst, hier beantwortet werden?