Gewerbe in Deutschland - Erstwohnsitz im Ausland?

1 Antwort

Müssen musst Du gar nichts.

Wenn Dein Unternehmen jedoch ein Einzelunternehmen, oder eine Personengesellschaft ist, dann wäre ein Wohnsitz in Deutschland anzuraten.

Ohne Wohnsitz in Deutschland wärst Du hier nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Dir würden also alle Steuervorteile (Grundfreibetrag usw.) verloren gehen.

Ausser Du würdest in Italien wohnen, aber für Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, aber dazu müsste man Deine übrige Einkommensstiuation kennen.

Aber so ein Betrieb hat doch bestimmt einen StB, der Dir solche Fragen beantwortet.

Geschäftsführer 

...klingt aber sehr nach KapGes.

Es ist mal wieder traurig, dass wir nicht wissen, wie der Sachverhalt nun eigentlich ist. Da stocherst du irgendwo im Nebel herum, gibst eine zugegebenermaßen richtige Antwort und weißt am Ende doch nicht, ob die auf die Frage passt.

Ich werde hier keine eigene Antwort verfassen, aber je nach Sachverhalt könnte die Unbegonnene von deiner Antwort abweichen. Oder auch nicht.

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