Wo zahle ich Gewerbesteuer mit einem virtuellen Büro?

3 Antworten

Dies virtuelle Büro wäre lediglich eine Repräsentanz, bzw. deutsche Postadresse.

Die Betriebsstätte wäre ja in dem anderen Land.

Eine virtuelle Adresse ist keine feste Einrichtung, wo die Leistung des Unternehmens erbracht wird.

Also kein inländischer Gewerbebetrieb.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sich die Geschäftsleitung und auch keine Betriebsstätte in Deutschland befindet, seid ihr in Deutschland gar nicht steuerpflichtig. Dazu müsstet ihr ein inländischer Gewerbebetrieb sein.

Wo befindet sich denn ein virtuelles Büro? Kann ja wohl nur die Geschäftsleitung/der Sitz des Unternehmens sein, wenn es sonst nicht Stationäres gibt.

Genau so sieht es nämlich aus.

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Gesellschaftsrechtlich ist das wohl kein Problem eine UG im virtuellen Büro zu gründen. In diesem virtuellen Büro arbeitet dann aber niemand denn der Geschäftsführer wäre im Ausland ansässig. Mich würde die mögliche Reaktion vom Finanzamt interessieren. An manchen Stellen heißt es dann, dass die Verantwortlichkeit für Drittländer dann im Berliner Finanzamt ist, aber wie sieht es mit der Gewerbesteuer aus?

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@SpaceAffe3000

Du bist mit einem nicht in Deutschland ansässigem Gewerbebetrieb nicht in Dtld gewerbesteuerpflichtig.

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Hast Du mal mit Deinem Steuerberater darüber gesprochen inwiefern Du Dein Büro und Büromöbel absetzen kannst?

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