Grundschuld mit Restdarlehen wer darf aufstocken?

2 Antworten

Wieso kannst Du nicht an die Unterlagen kommen?

Beim Grundbuchamt bekommst Du als Eigentümer des Hauses sofort Einsicht in das Grundbuch und auch der beurkundende Notar würde Dir, gegen Auslagenerstattung, eine Abschrift des Notarvertrages schicken.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist auch nötig um die Rechte des Nießbrauchers abschätzen zu können.

Komme nicht an die Unterlagen, da diese sich in der Verwahrung meiner Eltern befinden, und Sie diese nicht aushändigen wollen. Da ich damals noch sehr Jung war habe ich alles so gemacht wie Sie wollten, habe halt vertraut. Grundbuch kann ich selbst einsehen okay, doch leider erinnere ich mich nicht mehr an den Notar.

0
@Besorgt1

Der Notar ist beim Grundbuchamt zu erfragen. Immerhin ist der ja dort aktenkundig.

1

Wie du selber schon schriebst, du bist Eigentümer. Deine Eltern dürfen lediglich die Früchte aus der Immobilie ziehen. Wie Privatier schon sagte, hol dir die Unterlagen von Grundbuchamt und Notar. Da deine Eltern keine Eigentümer sind, können sie auch keine neue Grundschuld eintragen lassen. Sie werden dich schon ins Boot holen müssen. Rein theoretisch könntest du die Immobilie auch verkaufen. Was du natürlich nicht machst.

Meine Sorge ist, dass Sie ohne mein Wissen auf die bereits damals eingetragene und nicht erloschene Grundschuld, das Darlehen wieder aufstocken könnten bei der Bank wo das Darlehen läuft, erneut auf die Höhe der Grundschuld, da das Darlehen ja fast getilgt ist. Dafür müsste ja dann keine neue Grundschuld eingetragen werden, soweit ich mich richtig belesen habe.

Ich möchte sicher gehen, dass dies nicht an mir vorbei geschehen kann, da sich meine Eltern jetzt eh schon genug über den Nießbrauch an meinem Erbe und der Immobilie bereichert haben leider.

0