Vater verstirbt. Haben seine leiblichen Kinder Pflichtanteilsanspruch, wenn deren Stiefmutter nur im Grundbuch steht?

2 Antworten

Ein Erbanspruch kann erst nach dem Tod Deiner Mutter entstehen .... dann mindestens zu 50%, soweit Deine Mutter keine anderslautende testamentarische Verfügung ( z.B. Berliner Tstament ) hinsichtlich Deines Vaters bzw. gemeinsam mit Deinem Vater trifft.

Deine Halbgeschwister haben nur dann einen Erbanspruch, wenn Dein Vater nach Deiner Mutter verstirbt und nach deren Tod ( anteilig ) die Immobilie erben würde.

Verstirbt Deine Mutter nach Deinem Vater wärest Du Alleinerbe der Immobilie.

Meine Mutter steht im Grundbuch.

Hinsichtlich dieser Eintragung ..... war Deine Mutter schon immer alleinige Eigentümerin oder wann hat eine Übertragung stattgefunden .... denn dann kann sich u.U. / je nach Datum auch noch ein Pflichtteilergänzugsanspruch ergeben.

Meine Erfahrung .... es macht immer Sinn den Inhalt des elterlichen Testamentes schon zu Lebzeiten zur Kenntnis zu nehmen.

Es scheint ein Testament zu existieren. Korrigiere mich bitte, falls das nicht so ist. Denn wenn nicht, dann hätten die Kinder aus erster Ehe sogar einen Erbanspruch.

Wenn das Grundstück und Haus alleine deiner Mutter gehört, dann fällt das nicht in die Erbmasse.

Falls die Übertragung vom Vater auf die Mutter aber in den letzten 10 Jahren vorgenommen wurde, dann kann es sein, dass die Kinder aus erster Ehe einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben.

Ein Pflichtteilsanspruch auf das übrige Erbe ist natürlich auch gegeben.