Unterhaltsvorschuss oder Wohngeld?
Hallo.
Der Kindsvater meiner Tochter hat sich bereit erklärt (ohne Unterhaltstitel) 150 € Unterhalt zu zahlen. Wir haben es schriftlich festgehalten und beide unterschrieben. Wenn ich jetzt Wohngeld beantragen möchte, muss ich da den Differenzbetrag beim Jugendamt als Unterhaltsvorschuss beantragen?
Der Kindsvater ist nicht berufstätig.
2 Antworten
Das ist aber überaus nett vom Kindsvater bei einem aktuellen Mindestunterhalt für unter Sechsjährige von 393 €. (*Ironieoff*)
Wenn er mehr zahlen könnte und Du mutwillig auf den dem Kind zustehenden Unterhalt verzichtest, gibt's keine Sozialleistungen bzw. der Verzicht ist gar nicht möglich.
https://www.dahag.de/c/news/kann-auf-unterhalt-verzichtet-werden-576
Warum lässt Du Dich auf sowas ein - zu Lasten Eures Kindes, dessen Interessen Du als seine Vertreterin zu wahren hast? Wenn Du auf Unterhalt für Dich verzichtest - geschenkt, aber fürs Kind?
Nun, Du kannst nicht auf der einen Seite wesentliche Info weglassen und Dich dann auf der anderen Seite wundern. Und was andere verantwortungslose Menschen machen, ist doch kein Maßstab, der den nicht erwerbstätigen Vater entschuldigen würde, ganz im Gegenteil
Sorry - aber der Kindesvater hat Kindesunterhalt entsprechend seines Einkommens zu leisten und kann nicht frei nach Schnauze irgendeinen Betrag "freiwillig" bezahlen.
Gemäß Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindesunterhalt bereits für Kinder unter 6 Jahren 393 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag kann sich der Umgangselternteil 50 % des Kindergeldes anrechnen.
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Hinsichtlich Deiner Aussage "der Vater sei nicht erwerbstätig" und wolle trotzdem 150 Euro bezahlen ...... wirft die Gegenfrage auf : wovon lebt er?
Grundsätzlich gilt - der Kindesvater unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit, ist also verpflichtet, alles daranzusetzen, um den Mindestunterhalt leisten zu können.
Tut er dies nicht kann ihm auch ein fiktives Einkomme unterstellt werden, nach dessen Höhe dann der Unterhalt festgesetzt wird.
Er bezieht Arbeitslosengeld und ist somit nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu zahlen
Dann wünsche ich Euch allen, dass er schnell wieder einen Arbeitsplatz findet. Du kannst somit problemlos Antrag auf ergänzenden Unterhaltsvorschuss stellen.
Je nach Höhe Deines Einkommens besteht evtl. sogar Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Der Kindsvater ist nicht erwerbstätig. Andere bezahlen überhaupt nichts und überlassen alles dem Staat. Ich hin berufstätig und mein Kind fehlt es an nichts.